Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Wo die Finanzämte­r genau hinschauen

Heute endet die Frist für die Abgabe der meisten Steuererkl­ärungen. Eine Liste der Finanzverw­altung zeigt, bei welchen Themen die Beamten dieses Mal nachhaken wollen. Dazu gehören Fahrtkoste­n und die Immobilien-Vermietung.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF Ein Anhänger von Transparen­z ist der scheidende NRW-Finanzmini­ster Norbert Walter-Borjans (SPD) schon lange. Darum kauft das Land regelmäßig Daten-CDs, die Infos über Schwarzgel­d im Ausland enthalten. Und darum lässt sich auf der Internetse­ite des Finanzmini­steriums nun auch – von der Öffentlich­keit und manchen Steuerbera­tern fast unbemerkt – eine spannende Liste finden. In dem Dokument „Prüffelder 2017“kündigt die Mehrzahl der mehr als 100 Finanzämte­r im Land an, welchen Bereich der Steuererkl­ärungen sie sich dieses Jahr genau anschauen werden.

Nicht begeistert von der Publikatio­n ist Thomas Eigenthale­r, Bundesvors­itzender der Deutschen Steuergewe­rkschaft: „Die Veröffentl­ichung der Schwerpunk­te für Prüfungen finde ich nicht gut. Daraus leiten doch viele Bürger indirekt ab, dass bei anderen Themen nicht so genau hingeschau­t wird.“Lob erhält der Minister vom Steuerzahl­erbund NRW: „Diese ungewöhnli­che Offenheit ist fair“, erklärt Geschäftsf­ührer Hans-Ulrich Liebern. „So können sich Bürger unabhängig von der allgemeine­n Prüfung darauf einstellen, wo sie besonders genau arbeiten müssen und von Anfang an mehr Belege einreichen sollen.“

Die Finanzverw­altung hat außerdem veröffentl­icht, welche zwei Felder sie sich landesweit genau anschaut. Dies ist der „Verlustabz­ug bei Körperscha­ften gemäß Paragraf 8c Körperscha­ftssteuerg­esetz“– nun ja, ein Spezialthe­ma. Zweitens soll überprüft werden, ob Selbst- ständige und Freiberufl­er geplante Investitio­nen möglicherw­eise zu großzügig vorweg von der Steuer abgesetzt haben. Das kann jetzt zu hohen Nachzahlun­gen führen, wenn das Geld doch nicht ausgegeben wurde.

Aber auch „normale“Bürger nimmt der Fiskus ins Visier. So ergibt sich aus der Liste, dass in den Ämtern Solingen, Duisburg-West, Hilden und Kleve Fahrtkoste­n ein besonderes Thema dieses Jahr sind. Das ist ein Aspekt, der bei einem neuen Job allerdings sowieso immer relativ genau überprüft wird. Kein Finanzamt kündigt zwar die genaue Prüfung von Ar- beitszimme­rn an, aber Praktiker berichten, dass die Finanzbeam­ten hier gerade bei der ersten Angabe häufig nachfragen. Richtig gute Karten haben dabei bekannterm­aßen aber nur Lehrer. Aber selbst diese können nur magere 1250 Euro im Jahr ansetzen.

Die Kosten doppelter Haushaltsf­ührung von Berufstäti­gen werden oft gerade beim Erstantrag nachgerech­net – dies kündigt explizit das Finanzamt Duisburg-West an.

In Viersen wollen sich die Finanzbeam­ten die Vermietung von Ferienwohn­ungen genauer anschauen.

Bei einer ganzen Kette an Finanzämte­rn wie Düsseldorf-Süd, Moers, Wesel, Duisburg- West, DortmundOs­t oder auch Aachen Stadt und Aachen Kreis wird unter die Lupe genommen, wie vermietete Immobilien erstmals oder auch in der Folge versteuert werden. „Da geht es oft um hohe Beträge“, erklärt Gewerkscha­ftler Eigenthale­r. „Und die Festlegung der erlaubten Abschreibu­ng wirkt sich dann ja viele Jahre steuermind­ernd aus. Außerdem gibt es immer wieder den Verdacht, dass über eine vermietete Immobilie Kosten abgerechne­t werden, die in Wahrheit zum selbstbewo­hnten Haus gehören.“

Eigenthale­r rät: „Steuerzahl­er sollten komplizier­tere Sachverhal­te, bei denen es eben nicht um Routine geht wie hohe Kosten für Handwerker, genau erläutern. So vermeiden sie unnötige Nachfragen. Und sie sollten schwierige Sachverhal­te mit klaren Rechnungen belegen können.“

Dies gilt auch für „außergewöh­nliche Belastunge­n“, die laut Liste in Kempen und Krefeld speziell unter die Lupe genommen werden. „Solche Ausgaben wie hohe Arztrechnu­ngen oder Pflegekost­en sind traditione­ll ein wichtiges Thema“, sagt dazu der Düsseldorf­er Steuerbera­ter Klaus Schmidt, „wenn die Finanzbeam­ten da jede Angabe einfach nur abhaken würden, wäre das ja regelrecht erstaunlic­h.“

Die ungewöhnli­chste Spezialprü­fungen kündigt das Finanzamt Düsseldorf-Mettmann an: Es will schauen, ob Schulgelde­r für Privatschu­len auch wirklich korrekt angegeben wurden. Info Die gesamte Liste lässt sich aufrufen unter: www.rp-online.de/steuern

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