Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Lebensläng­lich im Fall Luca

Laut Gericht hat der Stiefvater den Fünfjährig­en in Viersen getötet.

- VON NADINE FISCHER

VIERSEN Was genau in der Nacht zum 23. Oktober 2016 im Kinderzimm­er des fünf Jahre alten Luca in Viersen geschehen ist, hat der Prozess am Landgerich­t Mönchengla­dbach nicht aufdecken können. Dennoch sieht es die Siebte große Strafkamme­r als erwiesen an, dass dessen Stiefvater Martin S. den Jungen grausam misshandel­t und getötet hat. Gestern verkündete der Vorsitzend­e Richter das Urteil: Martin S. erwartet eine lebenslang­e Freiheitss­trafe wegen Totschlags. Die Mutter des getöteten Kindes soll für zwei Jahre und acht Monate in Haft – wegen Misshandlu­ng von Schutzbefo­hlenen durch Unterlasse­n. „Sie hat in der Erziehung gründlich versagt“, begründete der Richter.

Indizien, aber auch die Ergebnisse einer rechtsmedi­zinischen Untersuchu­ng der Leiche hatten die Kammer zu ihrem Urteil am sechsten Prozesstag geführt. Lucas Kör- per wies äußere und innere Verletzung­en auf, darunter eine Hirnblutun­g. „Am Ende war wohl die Anwendung von stumpfer Gewalt gegen den Hals führend“, sagte der Richter. Luca sei also erwürgt worden. Als Täter waren nur Martin S. und Amanda Z. in Frage gekommen. Die Mutter habe kein Motiv. In diesem Fall sei ein wehrloses, schutzlose­s Kind „aus einem extrem nichti- gen Anlass“getötet worden, ergänzte er. Deshalb habe sich die Kammer auf Absatz 2, Paragraf 212 im Strafgeset­zbuch berufen – dieser besagt, dass in besonders schweren Fällen Totschlag mit lebenslang­er Haft bestraft werden kann.

Sadistisch­en Lustgewinn, Eifersucht und Wut zählte der Richter als mögliche Beweggründ­e des Täters auf. Ein weiteres Indiz dafür, dass der Stiefvater die Tat begangen hat: „Martin S. hat Luca vorher schon erheblich verletzt und ihm Gewalt angetan.“Das Jugendamt war eingeschal­tet. Martin S. habe den Jungen im Januar 2016 „durch Schläge und erhebliche­s Zupacken“verletzt, im April 2016 mit der Flamme eines Feuerzeugs am Rücken verbrannt, sagte der Richter. Auch deswegen war der 27-Jährige angeklagt, die Kammer verurteilt­e ihn zusätzlich zu neun Monaten Freiheitss­trafe für die erste und zwei Jahren Freiheitss­trafe für die zweite Tat. Sein Verteidige­r kündigte Revision an.

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FOTO: REICHARTZ Die Mutter des getöteten Fünfjährig­en vor Gericht.

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