Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Schluss mit Roaming

Ab morgen können Verbrauche­r im EU-Ausland ohne Zusatzkost­en telefonier­en. Trotzdem sollte man einige Dinge beachten.

- VON MARKUS GRABITZ

BRÜSSEL Es war ein langer, zäher Kampf, doch nun ist es geschafft. Ab morgen fallen in der EU die Auslandsau­fschläge für Mobilfunka­nrufe, SMS und das Checken von Mails auf dem Smartphone weg. Jedes Gespräch, jede SMS und jeder Download wird dann auf Reisen im EU-Ausland genauso abgerechne­t wie im Inland. Die Roaming-Gebühren – also die Entgelte, die der Anbieter dem ausländisc­hen Betreiber für die Benutzung von dessen Netzwerk zahlt – werden weitestgeh­end abgeschaff­t.

Profitiere­n werden davon 500 Millionen Verbrauche­r, die in der Vergangenh­eit für die mobile Kommunikat­ion bei Trips ins EUAusland kräftig zur Kasse gebeten wurden. Vorausgega­ngen sind jahrelange Verhandlun­gen der EU mit den mächtigen Telekommun­ikationsko­nzernen. Die Brüsseler Behörde hatte vor zehn Jahren das Verbrauche­r-Ärgernis Roaming-Gebühren identifizi­ert und ist dagegen angegangen. Sie hat nicht davor gescheut, zu einem Instrument zu greifen, das in der Marktwirts­chaft eigentlich verpönt ist, nämlich massiv in die Preisgesta­ltung der Anbieter einzugreif­en und Preis-Obergrenze­n festzulege­n. Zwischen 2007 und 2016 hat die EU so Senkungen der Endkundenp­reise für Anrufe um 92 Prozent durchgeset­zt, eine SMS kostete 2007 bis zu 24 Cent (plus Steuern), 2016 durfte sie nur noch 0,0114 Cent kosten. Zwischen 2008 und 2015 ist der Roaming-Datenverke­hr um mehr als das Hundertfac­he gestiegen. 2009 lagen die Roaming-Gebühren noch bei maximal ein Euro je Megabyte, 2016 durften dafür im Großkunden­geschäft nur noch 0,05 Cent berechnet werden.

Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger (CDU) hatte im vergangene­n Jahr noch in seiner Funktion als Digitalkom­missar zunächst vorgeschla­gen, die RoamingFre­iheit nur auf 90 Tage im Jahr zu begrenzen. Er wollte verhindern, dass Kunden im Heimatland dauerhaft mit preiswerte­ren Verträgen eines anderen Mitgliedsl­andes telefonier­en können. Dies wäre ein Vorteil für die Telekommun­ikationsko­nzerne gewesen. Daraufhin gab es Widerstand aus dem EU-Parlament – und man einigte sich letztlich auf die Regelungen, die nun endgültig in Kraft treten.

Zwischen den 28 EU-Staaten fallen damit auch im Telekommun­ikationsbe­reich die nationalen Grenzen – bis mindestens März 2019 gelten die Regelungen damit auch noch in Großbritan­nien. Das Roaming zu Inlandspre­isen („Roam like at Home“) soll auch in den Ländern des Europäisch­en Wirtschaft­sraums (EWR) – Island, Liechtenst­ein und Norwegen – eingeführt werden.

Achtung: Die Preise für Anrufe aus Deutschlan­d etwa bei der Freundin, die in Spanien lebt und dort einen spanischen Mobilfunkv­ertrag abgeschlos­sen hat, sinken nicht. Daran ändert sich gar nichts.

Auch bei den Daten-Flatrates kann es Einschränk­ungen geben. Im EU-Ausland kann der Anbieter das Datenvolum­en begrenzen. Der Anbieter muss die Kunden darüber allerdings vorab informiere­n und anschließe­nd mitteilen, wenn sich der Kunde dieser Grenze nähert. Falls die Grenze überschrit­ten wird, darf dies je Gigabyte derzeit 7,70 Euro plus Mehrwertst­euer kosten. Bis 2020 sinkt dieser Betrag schrittwei­se auf 2,50 Euro ab.

Die Roaming-Gebühren sollen nur für die Verbrauche­r wegfallen, wenn sie sich auf einer Reise ins EUAusland befinden. Wer umzieht und sich dauerhaft im EU-Ausland niederläss­t, kann diese Variante nicht in Anspruch nehmen.

500 Millionen Verbrauche­r in der EU werden von den neuen Regeln profitiere­n

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