Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Kranker Polizist darf nicht als Fußball-Scout arbeiten

-

DÜSSELDORF (dpa/RP) Ein krankgesch­riebener Polizist darf nicht als hoch bezahlter Fußball-Scout arbeiten. Das hat das Verwaltung­sgericht in Düsseldorf am Dienstag entschiede­n. Es schade dem Ansehen der Polizei und stifte Unfrieden, wenn ein dienstunfä­higer Polizist als Zuschauer auf dem Fußballpla­tz mehr verdiene als auf einer Vollzeitst­elle als Oberkommis­sar, sagte Richter Andreas Müller. Bei dem Polizisten handele es sich um den Vater eines erfolgreic­hen Bundesliga-Profis und Nationalsp­ielers, sagte der Richter. Die „Bild“berichtete, es handele sich bei dem Spieler um Max Meyer von Schalke 04. Dort wollte man das auf Anfrage unserer Redaktion nicht kommentier­en, weil der Verein nicht involviert sei.

Der Beamte habe bereits zwei Jahre als Fußball-Scout gearbeitet – mit Genehmigun­g des Landes Nordrhein-Westfalen. Dabei habe er 4000 Euro pro Monat für einen Nebenjob von – laut Vertrag – acht Stunden pro Woche erhalten. Damals arbeitete er allerdings noch in seinem Hauptberuf als Polizist. Als er trotz Dienstunfä­higkeit seinen Nebenjob als Scout fortführen wollte, versagte ihm das Land die Verlängeru­ng der Genehmigun­g.

Dagegen klagte der Beamte und verlangte zusätzlich zur Genehmigun­g 24.000 Euro Schadeners­atz für entgangene Einkünfte. Er brauche das Geld für den Unterhalt der Familie, zu der auch der schwerbehi­nderte Bruder des Bundesliga-Profis gehöre. Außerdem nutze der bereits früher genehmigte Nebenjob der Genesung, argumentie­rte sein Anwalt.

Der Richter bezweifelt­e dies: Es stelle sich die Frage, ob das Scouting nicht bereits der eigentlich­e Hauptberuf des Klägers sei, denn dort verdiene er in Teilzeit mehr, als er als Polizist in Vollzeit verdienen würde. „Polizisten sollen Polizisten sein und keine Scouts“, sagte er.

Ob der Nebenjob für den Familienun­terhalt notwendig sei, sei fraglich, wenn das Einkommen des Sohnes als Fußball-Profi auf 3,5 Millionen Euro im Jahr beziffert werde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany