Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Vorerst keine Bewährung für Helge Achenbach

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(sg) Der wegen Betrugs unter anderem am verstorben­en Aldi-Nord-Erben zu sechs Jahren Haft verurteilt­e Kunstberat­er Helge Achenbach bleibt weiter Strafgefan­gener. Wie unsere Redaktion aus Justizkrei­sen erfuhr, hat das Landgerich­t Kleve einen Antrag des 65-Jährigen auf Aussetzung seiner Reststrafe zur Bewährung abgelehnt.

Achenbach war im Juni 2014 verhaftet und im März 2015 vom Essener Landgerich­t zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil war vor einem Jahr rechtskräf­tig geworden, Haftversch­onung für den herzkranke­n Achenbach hatte die Strafkamme­r mehrfach abgelehnt. Seit September 2016 verbüßt Achenbach seine Strafe im offenen Vollzug, arbeitet tagsüber bei der Düsseldorf­er Diakonie in der Flüchtling­shilfe.

Die U-Haft mit eingerechn­et, hat Achenbach jetzt die Hälfte seiner Strafe verbüßt – was die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung möglich machen würde. Das allerdings hat das Landgerich­t Kleve, das für Achenbach zuständig ist, weil dessen derzeitige­r Wohnsitz die Justizvoll­zugsanstal­t Moers ist, jetzt abgelehnt.

Die so genannte Halbstrafe wird in NRW nur selten gewährt. Wahrschein­licher ist eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung nach zwei Dritteln der Strafe. Die hat der Kunstberat­er in knapp einem Jahr verbüßt. Dann könnte er mit einem erneuten Antrag aber erfolgreic­h sein.

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