Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Vorerst keine Bewährung für Helge Achenbach
(sg) Der wegen Betrugs unter anderem am verstorbenen Aldi-Nord-Erben zu sechs Jahren Haft verurteilte Kunstberater Helge Achenbach bleibt weiter Strafgefangener. Wie unsere Redaktion aus Justizkreisen erfuhr, hat das Landgericht Kleve einen Antrag des 65-Jährigen auf Aussetzung seiner Reststrafe zur Bewährung abgelehnt.
Achenbach war im Juni 2014 verhaftet und im März 2015 vom Essener Landgericht zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil war vor einem Jahr rechtskräftig geworden, Haftverschonung für den herzkranken Achenbach hatte die Strafkammer mehrfach abgelehnt. Seit September 2016 verbüßt Achenbach seine Strafe im offenen Vollzug, arbeitet tagsüber bei der Düsseldorfer Diakonie in der Flüchtlingshilfe.
Die U-Haft mit eingerechnet, hat Achenbach jetzt die Hälfte seiner Strafe verbüßt – was die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung möglich machen würde. Das allerdings hat das Landgericht Kleve, das für Achenbach zuständig ist, weil dessen derzeitiger Wohnsitz die Justizvollzugsanstalt Moers ist, jetzt abgelehnt.
Die so genannte Halbstrafe wird in NRW nur selten gewährt. Wahrscheinlicher ist eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung nach zwei Dritteln der Strafe. Die hat der Kunstberater in knapp einem Jahr verbüßt. Dann könnte er mit einem erneuten Antrag aber erfolgreich sein.