Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bundestag verabschie­det Pflegeberu­fegesetz

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BERLIN (dpa) Pflegekräf­te für kranke Kinder, kranke Erwachsene und alte Menschen durchlaufe­n künftig in den ersten beiden Jahren eine gemeinsame Ausbildung. Im letzten Jahr können sie dann die bisherige, allgemeine Ausbildung fortführen oder sich auf die Kinderkran­kenpflege beziehungs­weise die Altenpfleg­e spezialisi­eren. Auszubilde­nde in der Pflege müssen künftig kein Schulgeld mehr bezahlen, sondern bekommen eine Ausbildung­svergütung. Das hat der Bundestag gestern nach langem Ringen im sogenannte­n Pflegeberu­fegesetz beschlosse­n. paket sollen Parteien, die „zielgerich­tet die freiheitli­che demokratis­che Grundordnu­ng oder den Bestand der Bundesrepu­blik Deutschlan­d bekämpfen und damit der Beseitigun­g der Ordnung Vorschub leisten wollen, von der sie profitiere­n“, nicht länger Staatshilf­en erhalten. 2016 hatte die NPD 1,14 Millionen Euro bekommen.

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