Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Bundestag verabschiedet Pflegeberufegesetz
BERLIN (dpa) Pflegekräfte für kranke Kinder, kranke Erwachsene und alte Menschen durchlaufen künftig in den ersten beiden Jahren eine gemeinsame Ausbildung. Im letzten Jahr können sie dann die bisherige, allgemeine Ausbildung fortführen oder sich auf die Kinderkrankenpflege beziehungsweise die Altenpflege spezialisieren. Auszubildende in der Pflege müssen künftig kein Schulgeld mehr bezahlen, sondern bekommen eine Ausbildungsvergütung. Das hat der Bundestag gestern nach langem Ringen im sogenannten Pflegeberufegesetz beschlossen. paket sollen Parteien, die „zielgerichtet die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland bekämpfen und damit der Beseitigung der Ordnung Vorschub leisten wollen, von der sie profitieren“, nicht länger Staatshilfen erhalten. 2016 hatte die NPD 1,14 Millionen Euro bekommen.