Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Brustimpla­ntate: TÜV muss nicht zahlen

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KARLSRUHE (rtr) Der TÜV Rheinland haftet nicht für mangelhaft­e Brustimpla­ntate der französisc­hen Firma Poly Implant Prothese (PIP), die auch in Deutschlan­d jahrelang verwendet wurden. Der Bundesgeri­chtshof wies gestern in einem Piloturtei­l die Klage einer Frau auf 40.000 Euro Schmerzens­geld endgültig ab. „Eine Pflichtver­letzung des TÜV konnten wir nicht feststelle­n“, sagte BGH-Richter Wolfgang Eick. Der TÜV habe das Implantat ausreichen­d geprüft, wenn auch nur nach Anmeldung. Zu unangemeld­eten Kontrollen sei der TÜV aber nicht verpflicht­et gewesen. Das Billig-Silikon von PIP steht in Verdacht, Entzündung­en hervorzuru­fen und das Krebsrisik­o zu erhöhen. Auch von PIP bekommen die Frauen kein Geld: Das Unternehme­n hat Insolvenz angemeldet.

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