Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Mutter soll ins Flüchtling­sheim ziehen

Weil ihre Wohnung von Schimmel befallen ist, bat Nadine Peters die Verwaltung um Hilfe. Im Rathaus bot man ihr einen Platz in einem Übergangsw­ohnheim an. Das kann jeden treffen, denn über eigene Wohnungen verfügt die Stadt nicht.

- VON CHRISTIAN LINGEN

KLEINENBRO­ICH Nadine Peters kann nicht mehr. Im vergangene­n Jahr zog sie nach Kleinenbro­ich und fand eine Wohnung in einem Haus an der Konrad-Adenauer-Straße. Weil sie direkt unter der Wohnung des Vermieters liegt, schien es der ideale Ort für sie und ihre beiden Kinder im Alter von fünf und einem halben Jahr zu sein. Weit gefehlt. Im Haus riecht es unangenehm und an der Wohnzimmer­decke der jungen Mutter wächst Schimmel. Vor drei Wochen starb der Vermieter. Die Wohnungstü­re steht seitdem offen. Als Nadine Peters einen Blick in die Wohnung ihres ehemaligen Vermieters warf, wusste sie, warum bei ihr der Schimmel wächst. Die Wohnung des Vermieters ist nämlich voll davon und nun frisst sich der Pilz in die untere Etage. Die Stadt Korschenbr­oich bot der jungen Mutter an, mit ihren Kindern in ein Übergangsw­ohnheim für Flüchtling­e zu ziehen.

„Grundsätzl­ich ist der Vermieter dafür zuständig, für eine Bewohnbark­eit der Wohnung zu sorgen“, sagt Stadtsprec­herin Annette Lange. Doch der Vermieter lebt nicht mehr. „Es gibt Erben, aber an die komme ich nicht heran“, erzählt Nadine Peters. Weiter in dem verschimme­lten Haus zu leben, ist für sie und vor allem für die Kinder gesundheit­sgefährden­d. Deshalb sucht sie händeringe­nd nach einer neuen Bleibe. Doch die findet sie nicht, da viele Vermieter sie ablehnen. Das Angebot der Stadt hat sie ausgeschla­gen. „Da hätten meine Kinder und ich nur ein Zimmer gehabt und ich hätte nichts aus meiner Wohnung mitnehmen dürfen“, sagt Nadine Peters. Doch eine andere Möglichkei­t für die junge Mutter sieht man im Rathaus nicht. „Unsere Aufgabe ist es, Obdachlosi­gkeit zu vermeiden. In einem solchen Fall können wir nur auf die vorhandene­n Wohnunterk­ünfte zurückgrei­fen“, sagt Annette Lange.

Über Wohnungen verfüge die Stadt Korschenbr­oich nicht. Deshalb könne man Menschen, die ihre Wohnung verloren haben, nur einen Platz in einer Obdachlose­nunterkunf­t oder in einem Übergangsw­ohnheim für Flüchtling­e anbieten. Der einzige Unterschie­d: Im Flüchtling­sheim müssen sich die Bewohner Bad und Küche teilen. Aktuell seien in beiden Wohnvarian­ten Flüchtling­e untergebra­cht, wie die Stadt erklärt. „Es kann durchaus sein, dass von Obdachlosi­gkeit bedrohte Menschen in einem Übergangsw­ohnheim untergebra­cht werden müssen“, sagt Annette Lange. Das betrifft nicht nur Nadine Peters. Denn auch Bürgern, die ihr Haus oder ihre Wohnung zum Beispiel durch einen Brand verlieren, kann man bei der Stadt kein anderes Angebot machen, wenn sie nicht bei Verwandten oder Freunden unterkomme­n.

Da Nadine Peters nicht in eine solche Unterkunft ziehen möchte und ihre Verwandten nicht in Korschenbr­oich leben, bleibt ihr derzeit nichts anderes übrig, als erst einmal in ihrer aktuellen Wohnung zu leben. „Ich möchte so schnell wie möglich ausziehen“, sagt sie. Weil sich der Schimmel immer weiter ausbreite, habe sie Angst, dass im Haus irgendwann etwas einstürze.

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FOTO: DETLEF ILGNER Nadine Peters und ihre Kinder Kira und Amelie wohnen derzeit in einer Wohnung, in der Schimmel durch die Decke wächst. Darum suchen sie händeringe­nd nach einer neuen Bleibe, aber haben bislang keine gefunden.

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