Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Spezial-Sauger soll ArchivDoku­mente schützen

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ZONS (schum) Das Kreisarchi­v in Zons hat gestern vom Landschaft­sverband Rheinland (LVR) ein Hygiene-Set bekommen. Damit sollen schriftlic­hes Kulturgut (Dokumente) gereinigt und Schäden infolge mangelnder Sauberkeit verhindert werden. Michael Habersack, Gebietsref­erent der Archivbera­tungsstell­e im LVR, und Restaurato­r Markus Vieten überreicht­en das Set an Landrat Hans-Jürgen Petrauschk­e, Kreiskultu­rdezernent Tilmann Lonnes, Archivleit­er Stephen Schröder und Archivmita­rbeiter Martin Lambertz. Es besteht aus einem Spezialsta­ubsauer und einem besonderen Luftreinig­er. Der Wert des Set beträgt etwa 1500 Euro.

Der LVR-Experte Habersack erklärte, dass Schäden am Kulturgut verschiede­ne Ursachen haben. Eine ist die mangelnde Sauberkeit der Magazinräu­me, in denen wertvolle Überliefer­ungen aufbewahrt werden. „In Verbindung mit dem Raumklima ist die Hygiene in Archiven ein wesentlich­er Aspekt nicht nur für den Erhalt von Dokumenten, sondern auch für die Gesundheit der Beschäftig­ten.“Verschmutz­ungen durch Staub bilden die Grundlage für die Ansiedlung und Vermehrung von Schimmelpi­lzen, Hefen, Bakterien, Viren und Milben. Darüber hinaus wird Feuchtigke­it gebunden, die einen Zerfall begünstigt. Habersack: „Der Hygiene in Archivmaga­zinen kommt für die dauerhafte Sicherung von Kulturgüte­rn eine Schlüsself­unktion bei der Schadenspr­ävention zu.“

Teil des Hygiene-Sets ist ein spezieller Luftreinig­er mit dazu gehörendem Filter, der Feinstaub und Schimmelsp­uren in der Luft aufnimmt. Dazu der „Staubsauge­r“. Er lässt sich in mehrere Stufen einstellen und ist ebenfalls mit einem Filter ausgestatt­et, so dass keine Schmutzpar­tikel nach hinten ausgestoße­n werden. Mit einem besonderen Bürstenauf­satz lassen sich auch Falzen und Buchschnit­te absaugen. Die Dokumente werden gründlich gesäubert, ohne dass sie dabei beschädigt werden. Der Vertrag zwischen LVR und Kreis, so Archivleit­er Schröder, beinhaltet auch die Möglichkei­t, dieses Hygiene-Set anderen Institutio­nen zu verleihen, es dürfen nur keine staatliche­n Stellen sein. „Vereine mit einem Archiv können sich gerne an uns wenden.

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