Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
US-Einreiseverbot teils wieder in Kraft
Präsident Donald Trump erzielt vor dem Obersten Gerichtshof einen Erfolg.
WASHINGTON Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine Einreisesperre für Bürger aus sechs muslimisch geprägten Ländern in abgeschwächter Form für zulässig erklärt. Damit kassierten die Richter die Urteile niedrigerer Instanzen, die entsprechende Dekrete der Regierung Donald Trumps als verfassungswidrig eingestuft hatten, weil sie gegen den Grundsatz der Religionsfreiheit verstoßen. Im Herbst will der Supreme Court in Washington endgültig über den Fall entscheiden.
Betroffen sind Staatsangehörige aus Iran, dem Jemen, Libyen, Somalia, dem Sudan und Syrien. Das Weiße Haus wollte ihnen für zunächst drei Monate die Einreise untersa- gen, indem es sich auf die nationale Sicherheit und die Abwehr potenzieller Terroristen berief. Das Gericht gibt der Exekutive im Prinzip Recht: Es sei zwingend erforderlich, dass die Regierung die Sicherheit der Nation gewährleiste, heißt es in der Urteilsbegründung. Gleichwohl besteht die höchste Instanz auf wichtigen Ausnahmen.
Vom Verbot ausgenommen bleiben Personen, die „einen glaubwürdigen Anspruch auf eine Beziehung in gutem Glauben mit einer Person oder einem Rechtsträger in den Vereinigten Staaten“haben. Dies sei zum Beispiel jemand, der Verwandte besuchen oder bei ihnen leben wolle. Auch Studenten aus den genannten Ländern, die anamerikanischen Universitäten zugelassen seien, müsse die Einreise gestattet werden. Gleiches gelte für Beschäftigte, denen ein US-Unternehmen einen Job angeboten habe, oder für Dozenten, den man eingeladen habe, um vor US-Publikum vorzutragen.
Trump schlug nach seinem Teilerfolg triumphierende Töne an. Die Entscheidung bedeute einen „klaren Sieg für unsere nationale Sicherheit“, ließ er mitteilen. Als Präsident könne er keine Leute ins Land lassen, die „uns Schaden zufügen wollen“.
Wer Verbindungen in die USA nachweisen kann, darf trotzdem einreisen