Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Asylbetrug? Richter holen Sprachguta­chten ein

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MÜNSTER (dpa) Eine jesidische Familie kurdischer Abstammung wehrt sich seit gestern vor Gericht gegen den Vorwurf des Asylbetrug­s.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e hatte der vierköpfig­en Familie den Flüchtling­sstatus wieder entzogen, weil sich Eltern und Kinder bei der Einreise 2014 fälschlich­erweise als Syrer ausgegeben hätten. Tatsächlic­h stammten sie aus der Ukraine. Sie sprächen auch nicht arabisch.

Vor dem Verwaltung­sgericht Münster wies der 34-jährige Familienva­ter den Betrugsvor­wurf jedoch zurück. Er habe in einem Dorf in Syrien gelebt, in dem nur kurdisch gesprochen worden sei, betonte er. „Erhebliche Zweifel daran, dass der Kläger tatsächlic­h aus Syrien stammt, konnten noch nicht ausgeräumt werden“, hieß es vonseiten des Richters. Das Gericht will daher nun ein Sprachguta­chten einholen, um die Herkunft der Familie zu ermitteln.

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