Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Asylbetrug? Richter holen Sprachgutachten ein
MÜNSTER (dpa) Eine jesidische Familie kurdischer Abstammung wehrt sich seit gestern vor Gericht gegen den Vorwurf des Asylbetrugs.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte der vierköpfigen Familie den Flüchtlingsstatus wieder entzogen, weil sich Eltern und Kinder bei der Einreise 2014 fälschlicherweise als Syrer ausgegeben hätten. Tatsächlich stammten sie aus der Ukraine. Sie sprächen auch nicht arabisch.
Vor dem Verwaltungsgericht Münster wies der 34-jährige Familienvater den Betrugsvorwurf jedoch zurück. Er habe in einem Dorf in Syrien gelebt, in dem nur kurdisch gesprochen worden sei, betonte er. „Erhebliche Zweifel daran, dass der Kläger tatsächlich aus Syrien stammt, konnten noch nicht ausgeräumt werden“, hieß es vonseiten des Richters. Das Gericht will daher nun ein Sprachgutachten einholen, um die Herkunft der Familie zu ermitteln.