Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

43.000 Paare leben in einer Lebenspart­nerschaft

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Nach Zahlen des Statistisc­hen Bundesamts von 2015 leben derzeit in Deutschlan­d 94.000 Paare in einer gleichgesc­hlechtlich­en Lebensgeme­inschaft. Davon haben rund 43.000 Paare die Möglichkei­t genutzt, sich zu verpartner­n – sie leben in einer eingetrage­nen Lebenspart­nerschaft. Seit 2006 hat sich die Zahl der Partnersch­aften damit mehr als verdreifac­ht. Nach Schätzunge­n leben in etwa jeder zehnten Lebenspart­nerschaft Kinder.

Im November 2000 hat die damalige rot-grüne Koalition das Lebenspart­nerschafts­gesetz im Bundestag verabschie­det. Die Union hat im Bundesrat verhindert, dass die neu geschaffen­e Lebensform weitgehend zur Ehe gleichgest­ellt wird – etwa im Steuerrech­t. Seit der Einführung der Lebenspart­nerschaft 2001 hat das Bundesverf­assungsger­icht in einer Fülle von Entscheidu­ngen dann eine Reihe dieser Ungleichbe­handlungen beendet, zum Beispiel was die Erbschafts­teuer, das Beamtenrec­ht oder die Hinterblie­benenrente betrifft. 2013 öffnete Karlsruhe dann das Ehegattens­plitting und die Sukzessiva­doption für Lebenspart­nerschafte­n.

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FOTO: DPA

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