Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Keine Verfassung
In Ihrem Essay „Das Leitgesetz“(RP vom 23. Mai) vermerken Sie, „dieses Leitgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Man hat es Grundgesetz genannt“. Als politisch und geschichtlich interessierter Bürger ist mir doch bewusst, dass die Bundesrepublik zwar ein Grundgesetz, aber keinesfalls eine Verfassung hat. Artikel 146 des Grundgesetzes verdeutlicht dies schlüssig: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das ganze deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“Das Grundgesetz ist demnach keine Verfassung, sondern soll erst durch eine solche ersetzt werden, was bis dato nicht geschehen ist. Eine Verfassung hingegen ist die Grundform eines souveränen Staates in der Gesamtheit eines freien Volkes über Formen und Inhalte seiner politischen Existenz und kein Organisationsstatut wie das Grundgesetz. Jürgen Sinzig 47802 Krefeld