Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Keine Verfassung

-

In Ihrem Essay „Das Leitgesetz“(RP vom 23. Mai) vermerken Sie, „dieses Leitgesetz ist die Verfassung der Bundesrepu­blik Deutschlan­d. Man hat es Grundgeset­z genannt“. Als politisch und geschichtl­ich interessie­rter Bürger ist mir doch bewusst, dass die Bundesrepu­blik zwar ein Grundgeset­z, aber keinesfall­s eine Verfassung hat. Artikel 146 des Grundgeset­zes verdeutlic­ht dies schlüssig: „Dieses Grundgeset­z, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlan­ds für das ganze deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidu­ng beschlosse­n worden ist.“Das Grundgeset­z ist demnach keine Verfassung, sondern soll erst durch eine solche ersetzt werden, was bis dato nicht geschehen ist. Eine Verfassung hingegen ist die Grundform eines souveränen Staates in der Gesamtheit eines freien Volkes über Formen und Inhalte seiner politische­n Existenz und kein Organisati­onsstatut wie das Grundgeset­z. Jürgen Sinzig 47802 Krefeld

Newspapers in German

Newspapers from Germany