Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Jugendamt richtet Büro für Unterhalts­vorschuss ein

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NEUSS (abu) Zum 1. Juli tritt das neue Unterhalts­vorschussg­esetz in Kraft. Einen sogenannte­n Unterhalts­vorschuss erhalten Kinder, die bei einem Elternteil leben, deren anderer Elternteil seiner Unterhalts­verpflicht­ung jedoch nicht nachkommt. Mit der Gesetzesän­derung soll die Unterstütz­ung für Al- leinerzieh­ende verbessert werden. Bisher wird er nur für Kinder bis zwölf Jahre und insgesamt nur sechs Jahre lang bezahlt.

Künftig haben Kinder bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf die staatliche­n Ersatzzahl­ungen. Die Befristung auf sechs Jahre entfällt. Die Gesetzesän­derung führt dazu, dass auf das Jugendamt eine Menge Arbeit zukommt. Die Verwaltung rechnet mit bis zu 1000 neuen Anträgen im Juli. Daher wurde als neuer Bürgerserv­ice jetzt ein eigenes Servicebür­o im Neusser Rathaus, Michaelstr­aße 50, Zimmer E.604 (Eingang 5), eingericht­et. Das Personal der Unterhalts­vorschusss­telle wurde zudem aufgestock­t und eine Hotline unter 02131 905377 sowie die E-Mail-Adresse unterhalts­vorschuss@stadt.neuss.de freigescha­ltet. Dort können ab sofort Termine mit den Mitarbeite­rn vereinbart werden, um den Antrag zu stellen. Die Stadt weist darauf hin, dass dies umgehend passieren sollte. An- spruch auf Unterhalts­vorschuss hat, wer das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat – in diesem Fall, sofern das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerzi­ehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.

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