Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Becker kooperiert mit Insolvenzb­ehörde

Der Ex-Tennisprof­i muss alle Vermögensw­erte und Verbindlic­hkeiten vorlegen.

- VON JOCHEN WITTMANN

LONDON Nachdem ein britisches Gericht Boris Becker für bankrott erklärt hatte, hatten Beckers Anwälte angekündig­t, Einspruch einlegen zu wollen. Das befreit den Leimener allerdings nicht davon, vollständi­g mit dem „Insolvency Service“kooperiere­n zu müssen. Denn es gilt vorerst die Entscheidu­ng des „Bankruptcy and Companies Court“, nach der der Tennis-Star offiziell insolvent ist. Wie ein Sprecher der Insolvenz-Behörde mitteilte, kann Becker nur noch über das Geld verfügen, das er für seinen Lebensunte­rhalt braucht. „Selbstvers­tändlich kooperiert unser Mandant mit der zuständige­n Behörde“, sagte Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser im TV-Sender „Sport1“und sprach von einer Medienkamp­agne. Er betonte, Becker sei weder zahlungsun­fähig noch pleite.

Der dreimalige Wimbledon-Sieger kommentier­t zur Zeit für die BBC das Tennisturn­ier in London. Vielleicht werde er, mutmaßte die „Daily Mail“, seine Tätigkeit unterbrech­en müssen. Denn jetzt kommt auf den Leimener das zu, was die Vorschrift­en und Auflagen für Bankrotteu­re vorsehen: Er muss eine ausführlic­he und wahrheitsg­emäße Aufstellun­g aller Vermögensw­erte und Verbindlic­hkeiten vorlegen. Er darf nicht mehr als Direktor eines Unternehme­ns agieren und keinen Kredit über 500Pfund aufnehmen, ohne zu enthüllen, dass er bankrott ist. Sein Name wird in einem Insolvenz-Register erscheinen. Er muss den Weisungen des staatlich bestellten Insolvenz-Verwalters folgen und alle Dokumente und Aufzeichnu­ngen, die mit seinem Besitz zu tun haben, vorlegen.

Wie Martin Gibbs, der Sprecher des „Insolvency Service“bestätigte, kooperiert Boris Becker mit der Behörde. Sämtliche Ausgaben und Einnahmen müssten protokolli­ert werden, und Becker selbst kann nur noch über wenig mehr als ein Taschengel­d frei verfügen. „Herr

Becker hat keine Kontrolle mehr über seine Finanzen. Er bekommt lediglich Geld für seine Lebensunte­rhaltkoste­n“, so Gibbs. In einer Hinsicht jedoch ist es günstiger für Becker, in Großbritan­nien statt in Deutschlan­d für bankrott erklärt zu werden: In der Regel ist im Königreich schon spätestens nach drei Jahren die Angelegenh­eit abgewickel­t. Dann darf man sich wieder unternehme­risch betätigen.

Seine britischen Schulden hat Becker seit Oktober 2015 bei der Privatbank „Arbuthnott Latham“, die den Konkursant­rag gegen ihn stellte. Arbuthnott­s Anwalt argumentie­rte, dass die von Becker vorgeschla­gene Re-Finanzieru­ng seiner spanischen Finca nicht schnell genug vonstatten gehen würde. Der Ex-Profi wollte für sein Anwesen auf Mallorca Hypotheken in Höhe von sechs Millionen Euro auftreiben. Die Richterin urteilte, sein Anwalt habe nicht glaubhaft versichern können, die Gelder tatsächlic­h bekommen zu können. Sie sagte über Becker: „Man hat den Eindruck von einem Mann, der den Kopf in den Sand steckt.“Beckers Anwalt selbst hatte zuvor zugegeben, dass sein Mandant „nicht sehr clever“sei, „wenn es um Finanzen geht“.

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FOTO: DPA Boris Becker

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