Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Kleine Mitbringse­l – großer Ärger

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(tmn) Schon ein am Strand gefundenes Korallente­il kann Urlaubern Ärger bereiten. Das Mitnehmen ist unter Umständen strafbar. „Daher im Zweifelsfa­ll besser liegen lassen“, erklärt das Hauptzolla­mt Dresden. Auch von anderen exotischen Reisesouve­nirs wie Waren aus Reptilienl­eder sei dringend abzuraten. Einige Muschelart­en dürften aus artenschut­zrechtlich­en Gründen gar nicht oder nur in kleinen Mengen nach Deutschlan­d eingeführt werden. Ansonsten drohe ein Bußgeld oder im schlimmste­n Fall ein Strafverfa­hren.

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