Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Eine Amtsenthebung gilt als unwahrscheinlich
Eine Möglichkeit, mit der Donald Trump vorzeitig aus dem Amt des US-Präsident scheiden könnte, wäre ein Impeachment – ein Amtsenthebungsverfahren. Die US-Verfassung sieht dieses Verfahren vor, wenn Präsident, Vizepräsident oder andere Amtsinhaber des Landesverrats, der Bestechung oder anderer schwerer Verbrechen oder Vergehen schuldig befunden wurden.
Bislang wurde gegen zwei Präsidenten ein Verfahren eingeleitet. 1868 wurde Andrew Johnson vorgeworfen, er habe die Rechte des Kongresses missachtet, weil er einen Kriegsminister ohne Zustimmung des Senats ernannte. 1999 soll Bill Clinton im Zuge der Lewinsky-Affäre die Justiz behindert und Meineid geleistet haben. In beiden Fällen kam es im Senat nicht zur nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit der Ja-Stimmen zur Amtsenthebung. Richard Nixon kam einem als sicher geltenden Impeachment 1974 zuvor, indem er zurücktrat.
Ein Verfahren gegen Donald Trump gilt derzeit als unrealistisch. Der Senat setzt sich aus 52 Republikanern, 46 Demokraten und zwei Unabhängigen zusammen. Stimmten Demokraten und Unabhängige für ein Impeachment, müssten immer noch auch 18 Republikaner gegen Trump stimmen. Leid für so viele junge Menschen abspielte. Es ist schwer zu glauben, dass Georg Ratzinger von all dem kaum etwas gewusst haben soll. Auch der gestern veröffentlichte Abschlussbericht hält fest, dass er mitschuldig gewesen sei – durch sein Wegschauen und sein fehlendes Handeln. Das ist mehr als bloß eine Pflichtverletzung. Weil erst die Passivität die Taten über einen so großen Zeitraum möglich werden ließ. Ähnliche Vorwürfe gelten auch dem früheren Regensburger Bischof, Gerhard Ludwig Kardinal Müller. So wichtig es aber ist, diese Mitschuld zu benennen, so schwierig ist es, den 93-Jährigen zur Rechenschaft zu ziehen. Diese wird er – so unbefriedigend