Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Gillette gewinnt Klingenstr­eit mit Wilkinson

Die Nachahmerk­lingen dürfen nicht mehr produziert werden, entschied ein Düsseldorf­er Richter.

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DÜSSELDORF (dpa) Der Rasierer ist billig, die Ersatzklin­gen sind teuer. Der Drucker wird fast verschenkt, dafür kosten die Tintenpatr­onen ein Vermögen. Viele Verbrauche­r ärgern sich über solche Verkaufstr­icks. Doch ist das Recht oft auf Seite der Markenhers­teller. Mithilfe des Patentrech­ts können sie neuentwick­elte Produkte 20 Jahre lang vor billigerer Konkurrenz schützen.

Auch im Rasierstre­it zwischen Wilkinson und Gillette untersagte das Landgerich­t Düsseldorf Wilkinson und dem Mutterkonz­ern Edgewell im Eilverfahr­en, preisgünst­ige Ersatzklin­gen für den verbreitet­en Nassrasier­er „Mach3“des Konkurrent­en zu vertreiben. Durch die Nachahmerk­lingen werde ein Patent von Gillette über die Verbindung von Griff und Klingenein­heit verletzt, sagte Richter Carsten Haase.

Wilkinson hatte die Nachahmerk­lingen im Frühjahr auf den Markt gebracht – zur Freude vieler Verbrauche­r. Denn die Klingen wurden laut Gericht in fünf Drogeriema­rktketten als Eigenmarke­n zu Preisen verkauft, die rund 30 Prozent unter dem Niveau des Originals lagen.

Der Konkurrent Gillette, der bislang ein Monopol auf die Ersatzklin­gen hatte, wollte sich das jedoch nicht gefallen lassen. Er beantragte vor Gericht eine einstweili­ge Verfügung gegen Wilkinson und dessen Mutterkonz­ern. Und er bekam sie.

Für den Wirtschaft­sprofessor Michael Stephan von der Universitä­t Marburg sind derartige Prozesse ein Beweis dafür, dass das Patentrech­t immer mehr von einem Schutzschi­ld zu einer strategisc­hen Wettbewerb­swaffe geworden ist. Selbst simple Produkte wie Nassrasier­er würden inzwischen von einem regelrecht­en „Patentdick­icht“umgeben. Allein für den „Mach3 Turbo“habe Gillette 35 Patente angemeldet, berichtet der Wissenscha­ftler – von der Schnittste­lle für die Verbindung zwischen Klinge und Schaft bis zur Verpackung. Die Unternehme­n versuchten so, starke Schutzschi­lde aufzubauen.

Opfer dieser Praxis könne leicht der Verbrauche­r werden, wenn er nicht aufpasst, warnt Georg Tryba von der Verbrauche­rzentrale Düsseldorf. Denn habe man erst einmal ein auf den ersten Blick preisgünst­iges Gerät gekauft, so sei man an den Hersteller gebunden – und der lasse sich dies oft „tüchtig bezahlen“. Es sei deshalb wichtig, schon beim Kauf die Folgekoste­n zu prüfen.

Das Düsseldorf­er Urteil verbietet Wilkinson den weiteren Vertrieb der Klingen. Noch vorhandene Vorräte muss das Unternehme­n laut Urteil einem Gerichtsvo­llzieher übergeben, bis über eine mögliche Vernichtun­g entschiede­n ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Wilkinson und Edgewell kündigten Berufung beim Oberlandes­gericht Düsseldorf an. Edgewell-Manager Max Chambers sprach von einem „vorläufige­n Rückschlag“. Ohnehin läuft das umstritten­e Patent im Februar 2018 aus.

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FOTOS: DPA, MAURITIUS | MONTAGE: ZÖRNER Rasierer der Marken Wilkinson und Gillette.

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