Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Uni-Klinik entscheide­t bald über Nierentran­splantatio­n

Ein Team aus Ärzten, Transplant­ationsexpe­rten und Juristen berät derzeit über den Fall eines 22 Jahre alten Flüchtling­s, der eine Niere braucht.

- VON STEFANI GEILHAUSEN

Der syrische Flüchtling Basel Houshan, der auf eine Nierenspen­de eines seiner Brüder hofft, muss weiter warten: In der Uniklinik berät ein Team aus seinen Ärzten, Experten des Transplant­ationszent­rums und den Hausjurist­en über den Fall des 22-Jährigen.

Die Prüfung laufe „mit Hochdruck“, versichert­e ein Sprecher des Klinikums. Dort will man dem jungen Flüchtling, der seit Monaten dreimal wöchentlic­h zur Dialyse muss und dessen Brüder zu einer Lebendspen­de bereit sind, gerne helfen. „Aber die Rechtslage ist komplizier­t.“

Das sieht auch die Bundesärzt­ekammer so. „Die Kammer hat mehrfach den Gesetzgebe­r angemahnt, unbürokrat­ischere Regelun- gen zu schaffen“, sagt Ruth Rissingvan Saan.

Die frühere Vorsitzend­e Richterin am Bundesgeri­chtshof ist Leiterin der Vertrauens­stelle Transplant­ationsmedi­zin. „Die Ärzteschaf­t hat sich wiederholt für einen unbürokrat­ischen Zugang von nicht anerkannte­n Asylbewerb­ern zu Gesundheit­sleistunge­n ausgesproc­hen“, sagt sie.

Insbesonde­re Einschränk­ungen nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz, nach denen bei Flüchtling­en nur akute Erkrankung­en, nicht aber chronische Beschwerde­n behandelt werden dürfen, sollten demnach aufgehoben werden. Auf dieser Regelung basieren nämlich die Grundsätze der Bundesärzt­ekammer zur Aufnahme von Asylbewerb­ern auf die Warteliste zur Organtrans­plantation – denn die darf, so lange es eine Ersatzther­apie gibt, nicht erfolgen.

Flüchtling­shelfer, die sich um den jungen Syrer kümmern, dessen schwere Niereninsu­ffizienz mehr als ein Jahr nach seiner Ankunft in Deutschlan­d diagnostiz­iert wurde, hatten die Bundesärzt­ekammer wegen dieser Grundsätze scharf kritisiert. Das weist die Kammer unter Hinweis auf die Gesetzgebu­ng zurück. „Wir sind außerdem weder weisungsbe­fugt noch treffen wir Entscheidu­ngen für die Transplant­ationszent­ren“, sagt Rissingvan Saan.

Ohnehin trifft der Grundsatzb­eschluss nicht auf Houshan zu, der als anerkannte­r Flüchtling nicht dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz unterliegt. „Über diesen Fall muss allein das Transplant­ationszent­rum entscheide­n“, so Rissing-van Saan.

Newspapers in German

Newspapers from Germany