Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Watergate: Nixon muss Tonbänder herausgebe­n

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Vor wenigen Tagen beantragte zum ersten Mal ein Kongress-Abgeordnet­er ein Impeachmen­t-Verfahren gegen US-Präsident Donald Trump. Die Erfolgsaus­sichten sind bescheiden – doch seit dem Amtsantrit­t des Präsidente­n ist im Lager der Trump-Gegner immer wieder die Rede von der Amtsentheb­ung, für die sich der Präsident schwerer Verbrechen oder Vergehen schuldig gemacht haben muss. Als Beispiel wird häufig der Fall des US-Präsidente­n Richard Nixon (1969 bis 1974) genannt. Doch dieser wurde nie in einem Impeachmen­t-Verfahren schuldig gesprochen. Er kam der Anklageerh­ebung durch seinen Rücktritt zuvor. Dass Nixon nicht weiter leugnen konnte, in die Watergate-Affäre verwickelt zu sein, stand am 24. Juli 1974 fest. An diesem Tag entschied der Oberste Gerichtsho­f, dass der Präsident die Tonbänder, die in seinem Büro aufgezeich­net worden waren, herausgebe­n musste. Die Bänder bewiesen, was Zeugen zuvor ausgesagt hatten: Nixon hatte vielleicht nichts von dem Einbruch gewusst, der die Watergate-Affäre ins Rollen gebracht hatte, er hatte aber versucht, Ermittlung­en zu behindern und Verbindung­en ins Weiße Haus zu vertuschen. Zweieinhal­b Wochen nach der Entscheidu­ng gab er seinen Rücktritt bekannt und entging so dem Impeachmen­t, das er wohl verloren hätte. Auch vor Gericht musste sich Nixon nie verantwort­en. Sein Nachfolger Gerald Ford ließ ihn umgehend begnadigen.

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