Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Rathaus-Randale: Gemeinde stellt Strafanzei­ge

Eine elfköpfige Flüchtling­sfamilie hatte am Montag Nachmittag im Rathaus für einen Tumult gesorgt.

- VON KLAUS D. SCHUMILAS

ROMMERSKIR­CHEN Eine öffentlich­keitswirks­ame Entschuldi­gungsZerem­onie wird es zwischen Rathaus-Mitarbeite­rn und der Großfamili­e nicht geben, die am Montag im Sozialamt randaliert und damit einen größeren Polizeiein­satz ausgelöst hatte.

„Wir erwarten keine Entschuldi­gung“, betont Gemeinde-Sprecherin Bele Hoppe. „Wir wollen jetzt Ruhe in das Thema bringen.“Eine elfköpfige Flüchtling­sfamilie aus dem Irak war am Montag Nachmittag ausgeraste­t, hatte Mitarbeite­r bedroht und randaliert. Gegenüber der Bild-Zeitung erklärte die Mutter (33), dass es ihr leid tue: „Unsere Fa- milie ist in einer schwierige­n Situation. Dass ich ausgeraste­t bin, war falsch.“

Diese Aussage wird die Großfamili­e nicht vor Konsequenz­en bewahren. Das verdeutlic­hte gestern Gregor Küpper, Leiter des Rechtsamts der Gemeinde.

„Eine solche Aussage gegenüber Dritten hat keinerlei Auswirkung­en auf das Verfahren. Gibt es eine Entschuldi­gung vor Gericht, ist das eine andere Sache.“Der Jurist erklärt, was auf die Familie zukommt: Die Gemeinde hat eine Strafanzei­ge wegen Hausfriede­nsbruch sowie einen Strafantra­g wegen Sachbeschä­digung gestellt. Das ist nicht alles: Mehrere von der Randale betroffene Mitarbeite­r wollen Strafanzei­ge we- gen Bedrohung, Beleidigun­g und versuchter Körperverl­etzung stellen.

Bürgermeis­ter Martin Mertens betonte, dass solche Vorfälle grund- Gregor Küpper sätzlich verfolgt werden, unabhängig davon, wer sie begangen hat und ob es eine Entschuldi­gung gibt. Die Polizei bestätigt den Eingang von Strafanzei­gen: „Die Ermittlung­en der Kripo laufen“, heißt es.

Da das Jobcenter für Unterstütz­ungsleistu­ngen zuständig ist, gibt es keinen festen Termin, zu dem die Flüchtling­sfamilie wieder im Rathaus auftauchen wird. „Wenn, dann geht es um die Wohnsituat­ion“, sagt Küpper. „Wir haben bereits am Montag ein Hausverbot erteilt. Die Familie muss schriftlic­h einen Termin vereinbare­n, zu dem dann das Hausverbot für diese Zeit aufgehoben wird. Allerdings dürfen nur zwei Personen kommen.“Zum Beispiel die Mutter und ein Dolmetsche­r.

Die Mutter und die älteren ihrer zehn Kinder hatten Infotafeln von der Wand gerissen, mit Einrichtun­gsgegenstä­nden um sich geworfen, Mitarbeite­r beleidigt und körperlich bedroht.

„Wir haben bereits am Montag der Familie ein Hausverbot erteilt“ Leiter des Rechtsamte­s

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