Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Stadt Dormagen verteidigt die Terrasseng­ebühr

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DORMAGEN (schum) Für den Bund der Steuerzahl­er NRW ist der Fall eindeutig: In Nordrhein-Westfalen gibt es weder Gesetze noch Rechtsprec­hungen von Verwaltung­sgerichten, die die Städte zwingen würden, Terrasseng­ebühren zu erheben. „Daher sollten die Kommunen dem positiven Beispiel von Herten und Iserlohn folgen und auf die Erhebung komplett verzichten“, sagt ein Sprecher. In Dormagen werden die Gastronome, die draußen Speisen und Getränke anbieten, ordentlich belastet – laut Steuerzahl­erbund mit 687,50 Euro für die Monate Mai bis September. Das bringt Dormagen Rang 18 in der Rangliste von 57 NRW-Städten über 60.000 Einwohner ein. Nach wie vor Negativ-Spitzenrei­ter ist Bonn mit satten 1650 Euro.

Die Stadt verteidigt die Erhebung der Terrasseng­ebühr. Stadtsprec­her Harald Schlimgen weist darauf hin, dass bei einer solchen Gebührenbe­trachtung die absoluten Beträge für das ganze Jahr berücksich­tigt werden sollten. Seine Rechnung: „Wer in der Fußgängerz­one eine Fläche von hundert Quadratmet­ern für seine Außengastr­onomie nutzt, zahlt pro Quadratmet­er 33 Euro für die komplette Sommersais­on vom 1. April bis zum 31. Oktober. Dies sind insgesamt 3300 Euro. Für die komplette Wintersais­on erhebt die Stadt einen Pauschalbe­trag von 30 Euro. Macht zusammen 3330 Euro im Jahr.“Der Steuerzahl­erbund ist in seiner Rechnung von einem Musterbeis­piel ausgegange­n, in dem im Zeitraum von Mai bis September 25 Quadratmet­er Fläche mit fünf Tischen und jeweils vier Stühlen in Anspruch genommen werden.

Bei den Gastronome­n kommt die Gebühr naturgemäß nicht gut an. Vor allem sei der Umgang mit der „Kö“ungerecht, hatte Gastronom Stephan Thönneßen (Café Seitenweis­e) im vergangene­n Jahr beklagt, wenn an der Peripherie der gleiche Gebührensa­tz bezahlt werden soll wie auf dem Marktplatz. Die Werbegemei­nschaft City-Offensive hatte sich stets für die Abschaffun­g der Gebühr ausgesproc­hen. Für die Stadt ist es kein uninteress­antes Geschäft. Sie hat im vergangene­n Jahr 34.141 Euro eingenomme­n und erwartet für das laufende Jahr eine Steigerung auf 36.863 Euro. StadtSprec­her Harald Schlimgen erklärt: „Die Höhe der Sondernutz­ungsgebühr ist in Dormagen zuletzt im Jahr 2013 geändert worden. Die Gebühr ist in zwei Zonen – Kernbereic­h und Außenberei­ch – gestaffelt. Dabei ist zu berücksich­tigen, dass im Kernbereic­h, vor allem auf der Kölner Straße, nur sehr begrenzt Flächen zur Verfügung stehen und diese auch für andere Nutzungen wie beispielsw­eise den Wochenmark­t benötigt werden.“Gastronome in Nievenheim oder in Rheinfeld zahlen in der Sommersais­on 2700 Euro statt 3300 (City).

Der Steuerzahl­erbund warnt: „Gastwirte sollten nicht vorschnell Pauschalan­gebote der Städte in Anspruch nehmen. Bei solchen Angeboten sollten die Gastwirte immer genau rechnen und dabei bedenken, dass in unseren Breitenger­aden nur in wenigen Sommermona­ten ein gutes Geschäft mit Außenterra­ssen zu erwarten ist.“

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FOTO: ANJA TINTER Sie genießen die Möglichkei­t, auf der Terrasse des Café Seitenweis­e zu frühstücke­n: Hannah Schacht und Lena Peters.

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