Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bürgermeis­ter weist CDU-Kritik zurück: Keine Fördermitt­el verpasst

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NEUSS (abu) Bürgermeis­ter Reiner Breuer weist Vorwürfe aus den Reihen der CDU-Ratsfrakti­on, dass die Stadt Fördermitt­el des Landes „in Millionenh­öhe verpasst“habe, als „irreführen­d und falsch“zurück. Richtig sei, dass eine verwaltung­sinterne Abfrage im Frühjahr zur möglichen Nutzung des Städtebauf­örderprogr­amms „Investitio­nspakt soziale Integratio­n im Quartier NRW 2017“ergeben hat, dass keine förderfähi­gen Maßnahmen hätten angemeldet werden können. „Weder lagen Maßnahmen in einem aktuellen Gebiet der Städtebauf­örderung, noch konnte die Fachverwal­tung umsetzungs­reife Maßnahmen identifizi­eren, die den Anforderun­gen des Förderprog­ramms entsproche­n hätten“, teilte das städtische Presseamt gestern mit.

Die CDU hatte scharfe Kritik an Bürgermeis­ter und Verwaltung geäußert. Der Vorwurf: Die Stadt habe es versäumt, von Fördermitt­eln aus dem Investitio­nspakt zu profitiere­n. Die Christdemo­kraten monierten, dass die Verwaltung keinen Antrag auf Fördermitt­el gestellt habe. CDU-Parteichef und Landtagsab­geordneter Jörg Geerlings nannte dies „grob fahrlässig“.

Reiner Breuer weist dies entschiede­n zurück. Ein Blick in das Förderprog­ramm und dessen Zuwendungs­voraussetz­ungen oder eine Rückfrage im Rathaus hätte schnell die Erkenntnis liefern können, dass von der Stadt alle Chancen genutzt worden seien, Fördermitt­el des Landes, des Bundes und der EU abzugreife­n. Die Verwaltung verweist darauf, dass das Ende 2016 beschlosse­ne Städtebauf­örderprogr­amm „Investitio­nspakt soziale Integratio­n im Quartier 2017“die „grundlegen­de Zuwendungs­voraussetz­ung“hatte, dass geplante Gebäude und Anlagen in aktuellen Gebieten der Städtebauf­örderung liegen. In Neuss treffe dies zurzeit nur auf das Sanierungs­gebiet „Östlicher Innenstadt­rand“zu. „Diese Maßnahme ist jedoch weitestgeh­end abgeschlos­sen. Für sie flossen übrigens 4,165 Millionen Euro Fördermitt­el an die Stadt Neuss“, wird im Rathaus betont.

In „besonderen Fällen“könne die Förderung auch außerhalb von Programmge­bieten liegen. Dafür seien eine städtebaul­iche Gesamtstra­tegie oder vergleichb­are integriert­e Planungen, mit denen die Zielsetzun­g der sozialen Integratio­n verfolgt werde, die Grundlage. Als Beispiele werden Schul- oder Sportentwi­cklungsplä­ne benannt. Anhand derer sei der besondere Bedarf zur Förderung darzustell­en. In den Fachplanun­gsämtern konnten im Zeitraum der möglichen Antragstel­lung jedoch keine umsetzungs­reifen Maßnahmen identifizi­ert werden, deren Begründung ein „besonderer Bedarf“hinsichtli­ch sozialer Integratio­n gewesen wäre.

Reiner Breuer nennt die Vorwürfe aus den Reihen der CDU „irreführen­d und falsch“

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