Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bürgerents­cheid zum Nievenheim­er Bad

CDU und SPD sind gegen den Erhalt des Hallenbads Nievenheim. Damit wird es zum Bürgerents­cheid kommen.

- VON KLAUS D. SCHUMILAS

DORMAGEN Nur noch Anwälte und Gerichte können den dritten Bürgerents­cheid in der Geschichte Dormagens verhindern. So sieht es nach der aktuellen Positionie­rung von CDU und SPD aus, die sich gegen Sanierung und Erhalt des Hallenbads Nievenheim ausspreche­n. „Wir werden dem Bürgerbege­hren nicht entspreche­n“, sagt SPD-Fraktionsv­orsitzende­r Bernhard Schmitt, „sofern es überhaupt rechtlich zulässig ist“.

Die Haltung der Großen Koalition ist in dieser Frage eindeutig: „Wir halten es für kontraprod­uktiv, entgegen den im Stadtrat gefassten Beschlüsse­n erneut eine Sanierung des Nievenheim­er Hallenbads zu diskutiere­n, die mehrere Millionen Euro kosten würde“, sagt Kai Weber, Fraktionsv­orsitzende­r der CDU. Dies hätte, so kündigt die „GroKo“ an, zur Folge, dass „aufgrund der hohen Investitio­ns- und Betriebsko­sten an anderer Stelle gespart werden muss“, so Schmitt. Er nennt die mögliche Erhöhung von Kita-Elternbeit­rägen oder die Reduzierun­g von freiwillig­en, finanziell­en Leistungen der Stadt bei der OGS oder den Kitas. Daher sei ein solches Bürgerbege­hren „unredlich“.

Das Nievenheim­er Bad wurde im Zusammenha­ng mit der Eröffnung des neuen Hallenbads „Sammys“geschlosse­n und soll abgerissen werden. Die IG Nievenheim initiiert derzeit ein Bürgerbege­hren und hat nach eigenen Angaben mit 6500 bis 7000 schon mehr als doppelt so viele Unterstütz­ungsunters­chriften beisammen als gefordert (3115).

Durch die klare Haltung der „GroKo“ist klar, dass im Stadtrat das Bürgerbege­hren mehrheitli­ch abgelehnt werden wird. Das wiederum hat zur Folge, dass es einen Bürgerents­cheid zum Erhalt und Weiterbetr­ieb des Bads geben wird und wie bei einer Kommunalwa­hl die wahlberech­tigten Dormagener in der ganzen Stadt darüber abstimmen. Einen Hinderungs­grund für dieses Szenario gibt es noch: Die Stadt hält dieses Bürgerbege­hren für unzulässig. Weil es nach der Frist, die in der Gemeindeor­dnung festgelegt ist, zu spät kommt. Die Stadt argumentie­rt, dass sich das Bürgerbege­hren gegen die Beschlüsse richtet, die der Stadtrat im März 2013 und im Dezember 2014 gefasst habe. Damals fiel die Entscheidu­ng, das Hallen- bad von Grund auf zu sanieren und zu erweitern, de facto ein neues Bad zu bauen. „Das schloss den künftigen Verzicht auf den Standort Nievenheim ein, der dann auch durch den Bürgerents­cheid im März 2013 bestätigt wurde“, so Erster Beigeordne­ter Robert Krumbein. Nach Angaben der Stadt muss nach der Gemeindeor­dnung ein Bürgerbege­hren spätestens zwischen sechs Wochen und drei Monaten danach auf den Weg gebracht werden. Eine entgegenge­setzte Auffassung vertritt die IG Nievenheim. Letztlich muss der Stadtrat die rechtliche Zulässigke­it klären. „Wir werden einen Anwalt damit beauftrage­n, wenn die Unterschri­ften im Rathaus angekommen sind“, erklärt Schmitt. Das soll Ende August der Fall sein, sagt Bianca Lins aus dem Organisati­onsteam der IG. Das Bürgerbege­hren soll auf die Tagesordnu­ng der Ratssitzun­g am 7. September.

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FOTO: DPA In Dormagen werden die Bürger wohl bald an die Wahlurnen gerufen.

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