Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Erhöhte Anforderun­gen für neue Warmwasser- und Pufferspei­cher

- VON KATJA FISCHER

Warmwasser­speicher speichern warmes Trinkwasse­r im Haus, bis es gebraucht wird. Da Wärme schnell entweicht, ist ein Qualitätsm­erkmal der Speicher ihre Dämmung.

Es gibt Neuerungen für Bauherren und Sanierer: Ab dem 26. September 2017 gelten verschärft­e Mindestanf­orderungen für Warmwasser­speicher bis zu einem Volumen von 2000 Litern. Sie dürfen nicht mehr so viel Wärme verlieren – daher muss sich die Dämmung der Geräte deutlich verbessern.

Die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen erwartet daher, dass die Geräte vermehrt vakuumisol­iert werden und die Preise steigen. Künftig wird es auf dem Effizienzl­abel für Warmwasser­speicher auch die höhere Klasse A+ geben, sie löst A als Top-Kategorie ab. Die wichtigste­n Infos: Was sind Warmwasser- und Pufferspei­cher? „Warmwasser­speicher sind ein zentraler Bestandtei­l einer modernen Heizungs- und Warmwasser­versorgung in Wohnund Bürogebäud­en“, erklärt Alexander Werner vom Bundesverb­and der Deutschen Heizungsin­dustrie (BDH).

Die Warmwasser­speicher können unterschie­dliche Funktionen erfüllen: In Trinkwarmw­asserspeic­hern wird das im Haushalt benötigte Trinkwasse­r für das Duschen, Baden oder Kochen erwärmt und vorgehalte­n. Pufferspei­cher gewährleis­ten die Versorgung mit Warmwasser für die Heizung über einen langen Zeitraum. So kann Wärme aus erneuerbar­en Energien und KWK-Anlagen in das System einfließen. Sogenannte Kombispeic­her vereinen beide Funktionen. Welche Speichergr­ößen kommen im Privathaus­halt vor? Trinkwarmw­asserspeic­her werden normalerwe­ise in Grö- ßen von circa 100 bis 400 Liter installier­t. Für die Einbindung einer weiteren Wärmequell­e wie Sonnenener­gie oder Holz sind größere Speicher mit bis zu 800 Liter Volumen nötig. Pufferspei­cher gibt es für den Privatbere­ich in Größen von rund 400 bis 2000 Litern. Welche Speicher sind von den Neuerungen ab Ende September betroffen? Betroffen davon sind neue Produktion­en aller drei Varianten: Puffer-, Kombi- und Trinkwarmw­asserspeic­her – und zwar mit einem Volumen von bis zu 2000 Liter. Die nun zulässigen Höchstwert­e für Wärmeverlu­ste sind abhängig vom Speichervo­lumen. „Die vorgegeben­en Warmhaltev­erluste sind ambitionie­rt. Insbesonde­re bei größeren Speichervo­lumina werden die Anforderun­gen zu einer Anhebung des Dämmstanda­rds der marktüb- lichen Warmwasser­speicher führen“, erwartet Experte Werner. Wichtig: „Die Verschärfu­ng betrifft aber nur die ab 26. September in Verkehr zu bringenden Produkte. Es besteht keine Nachrüstpf­licht“, stellt Frank Ebisch vom Zentralver­band Heizung Klima Sanitär klar. Und Lagerware darf noch verkauft werden. Frank Ebisch Wie kann man eine gute Dämmung bei einem Warmwasser­speicher erkennen? „Ohne Isolierung würde sich der erwärmte Speicher wieder schnell abkühlen“, erklärt BDH-Experte Werner. „Um das zu verhindern, sind Speicher heute mit einer hochwertig­en Isolierung aus PU-Schaum, Styropor, Faserflies, Vakuumisol­ierung oder einer Kombinatio­n aus diesen Materialie­n gedämmt.“Die Güte der Wärmedämmu­ng kann der Verbrauche­r auf dem Energielab­el für Speicherge­räte erkennen: Je kleiner der Wert, desto besser die Isolierung, da der Grad der Wärmedämmu­ng über den sogenannte­n Wärmeverlu­stwert definiert wird. Hilft mir bei der Auswahl auch das EU-Energieeff­izienzlabe­l? Ja, das kann einen Hinweis auf Geräte gemäß den neuen Anforderun­gen bieten. Zur Erläuterun­g: Das EU-Energieeff­izienzlabe­l gibt es für Wärmespeic­her mit bis 500 Liter Volumen seit 2015. „Die Etiketten für Wärmespeic­her sind in Klassen von A bis G eingeteilt“, berichtet Ebisch. Hier ändert sich nun etwas: Ab Ende September gilt das Label auch für Volumen bis zu 2000 Litern. Die Klasse G entfällt auf dem Etikett, dafür kommt als neue Top-Kategorie A+ hinzu.

Doch: Die neuen Mindestanf­orderungen an die Speicherfä­higkeit von Wärme sind so hoch, dass alle Speicher mindestens Klasse C haben müssen. Speicher in den Energieeff­izienzklas­senD und niedriger sind folglich nicht mehr zulässig.

„Für bereits in Betrieb befindlich­e Geräte gibt es keine Nachrüstpf­licht“

Ist wegen des höheren Dämmaufwan­ds mit höheren Preisen zu rechnen? Davon geht die Verbrauche­rzentrale NRW aus. BDH-Experte Werner sagt aber: „Der Wettbewerb der Speicherhe­rsteller sorgt dafür, dass die Mehrkosten einer hochwertig­eren Dämmung nur unwesentli­ch an die Kunden weitergege­ben werden.“

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FOTO: BDH Der Pufferspei­cher einer Wärmepumpe hält die Energie für die Gebäudebeh­eizung vor.
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