Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Stadt: Bürgerbege­hren ist unzulässig

Verwaltung­sjurist bestätigt die Haltung der Stadt: Frist für ein Bürgerbege­hren zum Erhalt des Hallenbads Nievenheim ist abgelaufen.

- VON KLAUS D. SCHUMILAS

DORMAGEN Die Möglichkei­t der Interessen­gemeinscha­ft (IG) Nievenheim, für den Erhalt des Hallenbads ein Bürgerbege­hren zu initiieren, hat einen entscheide­nden Dämpfer erhalten. Denn in einem von der Stadt beauftragt­en Gutachten vertritt der Düsseldorf­er Fachanwalt für Verwaltung­srecht, Wilfried J. Blank, die gleiche Auffassung wie das Rechtsamt der Stadt: „Das Gutachten kommt wie wir zu dem Schluss, dass die Hallenbadf­rage durch den Bürgerents­cheid im März 2013 und die nachfolgen­den Beschlüsse der zuständige­n Gremien entschiede­n ist“, sagt der Erste Beigeordne­te Robert Krumbein. „Auch wenn daran jetzt noch einmal gerüttelt werden soll, sind die zulässigen Fristen nach der Gemeindeor­dnung längst abgelaufen.“

Das Thema ist komplizier­t. Zunächst einmal müssen die Initiatore­n des Bürgerbege­hrens gut 3000 Unterstütz­ungs-Unterschri­ften sammeln (was sie nach eigenem Bekunden längst geschafft haben) und vor allem diese Listen im Rathaus abgeben. Damit das Thema noch auf die Tagesordnu­ng der Ratssitzun­g am 7. September kommen kann, müssen, so Krumbein, die Unterschri­ftenlisten zwecks Prüfung bis zum kommenden Dienstag im Rathaus vorliegen. Das wird offenbar nicht der Fall sein. Denn Bianca Lins, eine der drei Organisa- toren des Bürgerbege­hrens, sagte gestern: „Wir wollen die Listen am 30. oder 31. August einreichen.“Wenn das Thema dann erst die übernächst­e Ratssitzun­g am 17. Ok- tober erreiche, sei das auch in Ordnung.

Lins reagierte empört auf die Rathaus-Nachricht: „Wir haben dieses Szenario schon durchgespi­elt, es ist nichts Neues für uns. Ich finde es erbärmlich, wie die Stadt damit umgeht und 7000 Unterschri­ften von Bürgern einfach ignoriert.“Ein von der IG vor Monaten eingeschal­teter Jurist hatte eine gegenteili­ge Auffassung vertreten und das Bürgerbege­hren als zulässig bezeichnet.

Welche Chancen hat die IG für den sehr wahrschein­lichen Fall, dass eine Ratsmehrhe­it dem Beschlussv­orschlag der Verwaltung folgt und das Bürgerbege­hren für rechtlich unzulässig erklärt? „Dann bleibt nur der Gang zum Verwaltung­sgericht“, so Krumbein. Weil dort die Bearbeitun­gsfristen derzeit erheblich sind und mit einer Entscheidu­ng nicht innerhalb von zwei Jahren zu rechnen ist, müsste die IG ein Eilverfahr­en anstrengen. Gelingt dies, gibt es innerhalb dieses Prozesses einen „Hinweis“des Gerichts, wie es das Thema einschätzt. Bei einer Ablehnung des Bürgerbege­hrens erhält die Stadtbad- und Verkehrsge­sellschaft Dormagen (SVGD) als Bäderbetre­iberin rechtlich und formal die Möglichkei­t, den Abriss des Nievenheim­er Bades einzuleite­n. Dafür liegt auch bereits ein Zeitplan vor. Die SVGD rechnet angesichts von Schadstoff­gutachten, Abbruchant­rag, Genehmigun­gsdauer usw. von einem Zeitfenste­r von einem Jahr, ehe das Bad abgerissen ist. Dort sollen Wohnungen entstehen. Die SVGD rechnet mit Abrisskost­en in Höhe von 275.000 Euro.

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ARCHIV: ANJA TINTER Der kleine Pepe mit Schwester und Mutter im Wasser – inzwischen ist das Hallenbad Nievenheim geschlosse­n.

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