Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Gemeinde will E-Bikes für Mitarbeite­r

Auf Initiative von Bürgermeis­ter Zillikens wird die Möglichkei­t geprüft.

- VON GUNDHILD TILLM,ANNS

JÜCHEN Die Gemeinde Jüchen will das Fahrradfah­ren auch nach ihrer zweiten Teilnahme am Stadtradel­n weiter nachhaltig fördern. Und dafür hat Bürgermeis­ter Harald Zillikens jetzt eine besondere Idee: Er möchte möglichst allen Mitarbeite­rn der Gemeindeve­rwaltung, die es möchten, den Erwerb eine E-Bikes über ein steuerbegü­nstigtes Leasing-Verfahren anbieten. So weit seine Initiative, die er anlässlich der Preisverle­ihung beim Stadtradel­n bereits publik gemacht hat.

Wie diese Idee umgesetzt werden kann, das wird aktuell bei der Gemeindeve­rwaltung noch geprüft, wie Gemeindesp­recher Norbert Wolf auf Redaktions­nachfrage mitteilt: „Wir suchen nach Alternativ­en, die Regeln des Tarifrecht­s verhindern derzeit eine Entgeltumw­andlung“, bedauert Wolf. Das muss aber nicht bedeuten, dass Zillikens’ Vorstoß nicht in die Tat umgesetzt werden kann. Die Infrastruk­tur in Form von E-Bike-Ladestatio­nen ist bereits geschaffen und soll noch erweiter werden, wie der Bürgermeis­ter bereits angekündig­t hat. So gibt es schon eine Ladestatio­n für E-Bikes am Rathaus in Jüchen, eine weitere soll auf dem Marktplatz installier­t werden.

Zillikens stellt sich vor, die E-Bikes möglichst über einen Vertrag der Verwaltung mit einem Anbieter über eine dreijährig­e Leasing-Zeit zu regeln. Nach einem Modell sollen sich die E-Bikes dann wie Dienstfahr­zeuge steuerlich absetzen lassen. Der Bürgermeis­ter denkt bei dem Adressaten­kreis nicht nur an die Mitarbeite­r im Rathaus, sondern gerade auch an die Gemeindebe­diensteten in den Schulen und Kindergärt­en. Die könnten dann künftig nicht nur für die Fahrten zur und von der Arbeit, sondern auch für die Termine im Rathaus das EBike nutzen und dazu beitragen, dass die Gemeinde Jüchen ihr gestecktes Klimaverbe­sserungszi­el bei der C02-Einsparung erreicht. E-Bikes als Dienstfahr­zeuge zu nutzen und steuerlich geltend zu machen, ist ein Modell, das in einigen Kommunen bereits praktizier­t wird. Seit dem 1. Januar 2012 gibt es dieses Modell. E-Bikes können zwar grundsätzl­ich als Dienstfahr­zeug genutzt werden.

Nur das S-Pedelec, eine besondere Form des E-Bikes, das auf eine Geschwindi­gkeit von 45 Stundenkil­ometern kommt, gilt nicht mehr als Fahrrad, sondern schon als Kraftfahrz­eug, wie die Finanzbehö­rde informiert. Ein solches E-Bike müsse dann entspreche­nd wie ein Dienstwage­n auf das Monatsgeha­lt der Mitarbeite­r angerechne­t werden.

Das Online-Portal „E-Bike-Text“informiert auch darüber, wie Dienst-E-Bikes steuerlich abgesetzt werden können: Beim Kauf oder Leasen von E-Bikes durch den Arbeitgebe­r könne die Mehrwertst­euer als Vorsteuer angerechne­t und als Betriebsau­sgabe geltend gemacht werden. So könne die Steuerlast gesenkt werden.

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FOTO: GT Eine Ladetankst­elle gibt es bereits fürs E-Bikes am Rathaus in Jüchen,

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