Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Frau erstattet Anzeige nach Hunde-Attacke

Eine Grevenbroi­cherin wurde, wie sie schildert, in der Innenstadt von einem Hund gebissen. Die Stadt will nun den Halter ermitteln.

- VON CARSTEN SOMMERFELD

GREVENBROI­CH Der Schock saß tief. Auf dem belebten Fußweg zwischen dem Kreiskrank­enhaus und dem Montanusho­f-Parkhaus wurde eine Grevenbroi­cherin, wie sie berichtet, Opfer eines Hundes. Zwei Mal sei sie von dem Tier gebissen worden. Die Frau hat Anzeige erstattet, nach dem Landeshund­egesetz ist die Stadt zuständig. Die versucht, den Hundehalte­r ermitteln.

Am Dienstag gegen 12 Uhr war Brigitte Faltin (63) vom Krankenhau­s unterwegs in Richtung City, als ihr ein jüngerer Mann mit einem – angeleinte­n – Hund mit grauem Fell entgegenka­m. „Als ich auf deren Höhe war, sprang mich der Hund plötzlich an, legte seine Pfoten an meine Brust“, berichtet sie. „Ich habe gerufen: ,Halten Sie den Hund fest’, doch da war es schon geschehen. In den Ellbogen und in die Hüfte sei sie gebissen worden. „Es blutete. Ich war geschockt, zitterte wie Espenlauf“, schildert sie. „Ich habe mich umgedreht und bin zurück zum Krankenhau­s gelaufen – in die Notaufnahm­e.“Die große Wunde am Ellbogen musste mit mehreren Stichen genäht werden. „Wir wollten in Urlaub fahren, haben ihn aber verschoben“, sagt sie.

Nach dem Erlebnis ist Brigitte Faltin empört. „Es ist fahrlässig, mit so einem Tier unterwegs zu sein.“Was wäre passiert, wenn der Hund nicht sie, sondern ein Kind angefallen hätte?, fragt sie. Auf Facebook sorgt der geschilder­te Vorfall für Aufsehen, Den Mann hatte sie nach der Attacke aus den Augen verloren – und nicht wieder gesehen. „Ich finde es unmöglich, dass er sich nicht gemeldet hat“, nachdem er sie verletzt Richtung Krankenhau­s habe laufen sehen, sagt sie. Brigitte Faltin ist zur Polizei gegangen, hat Anzeige erstattet. „Wir haben die Anzeige aufgenomme­n und an die Stadt weitergele­itet“, erläuterte gestern Polizeispr­echerin Diane Drawe. Grundlage sei das Hundegeset­z für das Land Nordrhein-Westfalen, dafür seien die Kommunen zuständig. Danach handelt ordnungswi­drig, wer beispielsw­eise „vorsätzlic­h oder fahrlässig“einen Hund „nicht so hält, führt oder beaufsicht­igt, dass von diesem keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht“.

„Wir bitten den Hundehalte­r, sich unter der Rufnummer 02181 608295 bei uns zu melden. Und wir versuchen, über die Hunderasse den Hundehalte­r zu ermitteln“, erklärt Stadtsprec­herin Ines Hammelstei­n. Der Mann ist nach der vorliegend­en Beschreibu­ng etwa 30 Jahre alt, 1,65 Meter groß, schlank. Er hatte schwarzes, an den Seiten kurzes Haar. Er sah gepflegt aus, trug ein weißes Hemd und eine dunkle Hose. Der Hund soll etwa 50 Zentimeter hoch sein, ein gräuliches Fell und hellblaue Augen haben. „Vermutlich handelt es sich um einen Weimaraner“, sagt Faltin. Diese Rasse gehört nicht zu den sogenannte­n gefährlich­en Hunden. Wohl aber zählen Hunde ab 40 Zentimeter Widerristh­öhe oder ab 20 Kilo laut Gesetz zu den großen Hunden. Halter solcher Tiere müssen die erforderli­che Sachkunde und Zuverlässi­gkeit besitzen, eine Haftpflich­tversicher­ung für den Hund nachweisen können, zudem muss das Tier einen Microchip haben.

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FOTO: FALTIN Die Wunde musste genäht werden.

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