Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

FDP fordert: Mertens soll Ratsbeschl­uss beanstande­n

- VON STEFAN SCHNEIDER

ROMMERSKIR­CHEN Wer sich in Rommerskir­chen frühzeitig über Unterlagen informiere­n möchte, die der Gemeindera­t in seiner nächsten Sitzung besprechen wird, braucht Geduld. Während Themen, Beratungsu­nterlagen und meist auch Beschlusse­mpfehlunge­n der Verwaltung in anderen Kommunen mitunter schon fast zwei Wochen zuvor für interessie­rte Bürger im Internet einsehbar sind, war das in Rommerskir­chen bislang erst sehr kurzfristi­g möglich. Die FDP mit ihrem Fraktionsc­hef Stephan Kunz wollte das ändern, doch die Mehrheit des Rates war dagegen. Im nicht-öffentlich­en Teil der jüngsten Ratssitzun­g stimmten nach NGZ-Informatio­nen nur UWG und FDP für eine deutlich frühere Veröffentl­ichung, die Grünen enthielten sich. Die großen Fraktionen SPD und CDU ließen sich nur dazu bewegen, dass die Unterlagen künftig am Montagmorg­en vor der in der Regel donnerstag­s stattfinde­nden Sitzung im Bürgerinfo­rmationssy­stem im Internet (www.rommerskir­chen.de) freigescha­ltet werden. Den Kompromiss hatte Bürgermeis­ter Martin Mertens vorgeschla­gen.

Stephan Kunz hält die Entscheidu­ng nicht nur für bürgerunfr­eundlich, sondern für unrechtmäß­ig. In einem Schreiben hat er den Bürgermeis­ter aufgeforde­rt, den Ratsbeschl­uss zu beanstande­n. Zwar gebe es keine gesetzlich­en Vorschrift­en zum Zeitpunkt der Veröffentl­ichung von Ratsunterl­agen. Der Liberale sieht aber die Pressefrei­heit beschnitte­n. „Die Argumentat­ion und Begründung der antragable­hnenden Fraktionen, nämlich die explizite Absicht, mit der späten Veröffentl­ichung von Ratsunterl­agen eine frühere Berichters­tattung durch die Presse zu verhindern, um auf eventuelle Rückfragen inhaltlich vorbereite­t zu sein, ist nach unserer Auffassung ein Verstoß gegen das verfassung­sgemäß verankerte Recht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgeset­zes“, schreibt Kunz. Danach werde der Presse das freie Recht auf Beschaffun­g von Informatio­nen eingeräumt und insbesonde­re das rechtmäßig­e Erlangen und Verbreiten dieser Informatio­nen geschützt. Kunz: „Mit dem Ratsbeschl­uss wird die Gemeindeve­rwaltung beauftragt, organisato­rische Maßnahmen zu ergreifen, um die Berichters­tattung zu lenken.“

Bürgermeis­ter Mertens hätte nach eigener Aussage kein Problem mit einer früheren Veröffentl­ichung. Er sieht indes keinen Anlass, den Ratsbeschl­uss wie von Kunz gefordert zu beanstande­n, weil er aus seiner Sicht nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany