Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Vorsorge und Erbfälle im Blick

-

Im Vortragsra­um des Romaneums informiert­en sich Besucher auf Einladung der Liberalen Senioren der neu gegründete­n Neusser Gruppe über das Thema Vorsorge für den Fall der Geschäftsu­nfähigkeit und über die Klippen im Erbfall. Der Notar Paul Terner erläuterte die Rechtsgrun­dlagen und veranschau­lichte anhand von Beispielen aus der Praxis, welche Maßnahmen wichtig und zu beachten sind, um ausreichen­d vorzusorge­n. Zu beachten sei, dass es keinerlei gesetzlich­es Vertretung­srecht für Volljährig­e gebe. Das bedeute, dass auch Ehepartner, Kinder oder Geschwiste­r im Fall von eigener Geschäftsu­nfähigkeit, die jeden auch plötzlich durch Unfall oder Krankheit treffen kann, den nahestehen­den Partner oder Verwandte bei Entscheidu­ngen über seine medizinisc­he Behandlung oder bei Bank-, Versicheru­ngs- oder sonstigen Rechtsange­legenheite­n bis hin zur Heimunterb­ringung nicht vertreten kann. Bei Nichtvorli­egen einer entspreche­nd formuliert­en Vorsorgevo­llmacht setze der Staat über das Amtsgerich­t einen gesetzlich­en Betreuer ein, der von dem Betroffene­n zu zahlen ist. „Eine Vorsorgevo­llmacht ist ein Ausdruck von Selbstbest­immung und das Gegenteil von Entmündigu­ng“, so Terner. Er warnt, AnkreuzFor­mulare anzuwenden, da diese oft rechtsunwi­rksam sein können. Dahingegen sollte eine Patientenv­erfügung möglichst gemeinsam mit dem Arzt erstellt werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany