Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Kaarster Schulen auf dem Prüfstand

Im Schulaussc­huss ist jetzt die Planung der Stadt vorgestell­t worden. Darüber wird die Politik nun beraten.

- VON RUDOLF BARNHOLT

KAARST Er hätte jetzt verabschie­det werden können, der Schulentwi­cklungspla­n für die nächsten fünf Jahre bis 2022. In ihm werden unter anderem die Zügigkeite­n für jede einzelne Schule festgelegt – umstritten ist ja beispielsw­eise, ob die Gesamtschu­le vier- oder fünfzügig ausgericht­et werden soll. Aber der Schulentwi­cklungspla­n hat noch jede Menge Unwägbarke­iten. Wer weiß zum Beispiel schon, wie sich die Flüchtling­szahlen entwickeln werden? Wolfgang Reuter machte jetzt für die SPD-Fraktion weiteren Beratungsb­edarf geltend: „Es gibt noch Fragen, die uns die Verwaltung bislang nicht beantworte­t hat.“Schuldezer­nent Sebastian Semmler hatte zuvor zu verstehen gegeben, dass eine Entscheidu­ng durchaus vertragt werden könnte.

Der Ausschuss-Vorsitzend­e Marcel Finger (CDU) stellte rückblicke­nd fest: „Wir haben lange um Positionen gerungen und viel diskutiert.“Sebastian Semmler fasste zusammen: „Die Diskussion­en in den letzten anderthalb Jahren sind oft einvernehm­lich, mitunter aber auch kontrovers geführt worden.“Und er machte auf eine Unwägbarke­it aufmerksam: „Wir wissen nicht, ob und wann Familienzu­sammenführ­ungen bei Flüchtling­en stattfinde­n und können auch nicht sagen, um wie viele zu beschulend­e Kinder es dabei geht.“Möglich sei, dass der Schulentwi­cklungspla­n dann komplett überarbeit­et werden müsste. Im Schulaussc­huss wurde nach dem Vertagungs­antrag der SPD – solchen Anträgen wird in aller Regel entsproche­n – nicht weiter über den Schulentwi­cklungspla­n diskutiert. In dem jetzt zur Diskussion stehenden Entwurf werden für die Grundschul­en im einzelnen folgende Zügigkeite­n festgelegt: Die Dreizügigk­eit soll für die Katholisch­e Grundschul­e Kaarst, die Gemeinscha­ftsgrundsc­hule Stakerseit­e und die Gemeinscha­ftsschule Budica in Büttgen gelten, wobei hier eine Eingangskl­asse am Katholisch­en Teilstando­rt und zwei Eingangskl­assen am Hauptstand­ort gebildet werden dürfen.

Lediglich zwei Eingangskl­assen sind für die Matthias-ClaudiusSc­hule in Kaarst, die Astrid-Lindgren-Schule in Holzbüttge­n und die Gemeinscha­ftsgrundsc­hule Vorst vorgesehen. Der Schulentwi­cklungspla­n legt auch die Zügigkeite­n der weiterführ­enden Schulen fest. Die Städtische Realschule Kaarst soll zweizügig geführt werden, die beiden Gymnasien und die Gesamtschu­le vierzügig. Georg-BüchnerGym­nasium und Städtische Gesamtschu­le bekommen die Möglichkei­t eingeräumt, die Schülerzah­len der Eingangskl­assen im Rahmen der Inklusion zu beschränke­n.

Zu den weiteren Details, die festgeschr­ieben werden sollen, gehört, dass Anmeldunge­n an der Realschule für Kinder, die nicht in Kaarst leben, nur dann berücksich­tigt werden, wenn die Aufnahmeka­pazität nicht überschrit­ten wird. Im Augenblick ist das nicht zu befürchten, denn die Zweizügigk­eit ist nur dadurch gesichert, dass rund ein Drittel der Realschüle­r aus Neuss kommen. „Eine Einzügigke­it der Realschule wäre nur in Ausnahmefä­llen möglich und nur dann, wenn für die Zukunft eine positive Prognose abgegeben werden kann“, erklärte der Schuldezer­nent Sebastian Semmler gegenüber der NGZ. Zur Sicherung der Realschule könnte auch die Zahl der Einschulun­gen in der Gesamtschu­le begrenzt werden. Genau das ist aber ein kritischer Punkt – weitere kontrovers­e Diskussion­en sind somit fast schon vorprogram­miert.

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FOTO: DPA Welche Möglichkei­ten den Kaarster Schülern in den nächsten Jahren offen stehen, legt der Schulentwi­cklungspla­n fest.

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