Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Axt-Amokläufer muss in Psychiatri­e

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(wuk) Lange vor dem geplanten Prozessend­e ist das Landgerich­t in der Verhandlun­g um einen Amoklauf im Hauptbahnh­of zum Urteil gekommen. Ein 37-jähriger Psychiatri­e-Patient aus dem Kosovo wurde dauerhaft in einer Klinik untergebra­cht, nachdem ein Gutachter ihn für schuldunfä­hig erklärt hatte.

Der Mann hatte an einem Märzabend mit einer Axt wahllos die Fahrgäste einer gerade angekommen­en S-Bahn attackiert und acht Menschen verletzt, vier von ihnen besonders schwer. Danach war er von einer Bahnbrücke am Min- tropplatz gesprungen, hatte sich dabei ebenfalls verletzt. Er habe erreichen wollen, dass die Polizei ihn erschießt, hatte er einem Psychiater anvertraut. Mit dem Urteil entsprach das Gericht nach nur drei von neun geplanten Prozesstag­en den Anträgen der Staatsanwa­ltschaft, der Opfer-Anwälte und auch des Verteidige­rs.

Blindwütig hatte der Kosovare mit der Axt auf jeden eingeschla­gen, der ihm begegnete, darunter ein 13-jähriges Mädchen. Stimmen hätten ihm das befohlen, sagte er. Laut Gutachter befand sich der seit Jah- ren an paranoider Schizophre­nie erkrankte Mann, nachdem er seine Arznei eigenmächt­ig abgesetzt hatte, in einem akuten Schub seines Wahns und glaubte, ein Fremder trachte ihm nach dem Leben. Zunächst hatte er die Axt zur Verteidigu­ng in seiner Wohnung bereitgeha­lten. Doch am Tattag benutzte er sie als Angriffswa­ffe. Formell ging das Gericht von achtfach versuchtem Totschlag aus, für den der 37Jährige aber nicht bestraft werden könne: „Es handelt sich um einen kranken Menschen, der Hilfe braucht“, sagte der Richter.

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