Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Axt-Amokläufer muss in Psychiatrie
(wuk) Lange vor dem geplanten Prozessende ist das Landgericht in der Verhandlung um einen Amoklauf im Hauptbahnhof zum Urteil gekommen. Ein 37-jähriger Psychiatrie-Patient aus dem Kosovo wurde dauerhaft in einer Klinik untergebracht, nachdem ein Gutachter ihn für schuldunfähig erklärt hatte.
Der Mann hatte an einem Märzabend mit einer Axt wahllos die Fahrgäste einer gerade angekommenen S-Bahn attackiert und acht Menschen verletzt, vier von ihnen besonders schwer. Danach war er von einer Bahnbrücke am Min- tropplatz gesprungen, hatte sich dabei ebenfalls verletzt. Er habe erreichen wollen, dass die Polizei ihn erschießt, hatte er einem Psychiater anvertraut. Mit dem Urteil entsprach das Gericht nach nur drei von neun geplanten Prozesstagen den Anträgen der Staatsanwaltschaft, der Opfer-Anwälte und auch des Verteidigers.
Blindwütig hatte der Kosovare mit der Axt auf jeden eingeschlagen, der ihm begegnete, darunter ein 13-jähriges Mädchen. Stimmen hätten ihm das befohlen, sagte er. Laut Gutachter befand sich der seit Jah- ren an paranoider Schizophrenie erkrankte Mann, nachdem er seine Arznei eigenmächtig abgesetzt hatte, in einem akuten Schub seines Wahns und glaubte, ein Fremder trachte ihm nach dem Leben. Zunächst hatte er die Axt zur Verteidigung in seiner Wohnung bereitgehalten. Doch am Tattag benutzte er sie als Angriffswaffe. Formell ging das Gericht von achtfach versuchtem Totschlag aus, für den der 37Jährige aber nicht bestraft werden könne: „Es handelt sich um einen kranken Menschen, der Hilfe braucht“, sagte der Richter.