Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Bei Schwarzarbeit droht sogar Gefängnis
Wenn der Nachbarsjunge gegen ein kleines Entgelt einmal den Rasen mäht, ist das unkritisch. Wer jedoch regelmäßig eine Haushaltshilfe in Anspruch nimmt, muss die Arbeitskraft anmelden.
Das Haus putzen, die Wäsche bügeln oder die Einkäufe erledigen – fast jeder zehnte Haushalt in Deutschland leistet sich eine Unterstützung. Jedoch sind die Haushaltshilfen in vielen Fällen nicht angemeldet. Eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft zeigt, dass nur knapp 350.000 der schätzungsweise 2,7 bis drei Millionen Gartenhelfer, Haushaltshilfen und Babysitter als Minijobber oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Insbesondere Rentner, Schüler und Studenten arbeiten häufig schwarz. Ein Bagatelldelikt ist das jedoch nicht, denn mit Schwarzarbeit riskieren beide Seiten Bußgelder und den Jobverlust. In besonders schweren Fällen drohen sogar Haftstrafen.
Wer gelegentlich Nachbars Rasen mäht und dafür eine kleine Aufwandsentschädigung erhält, ist kein Schwarzarbeiter. Denn Nachbarschaftshilfe oder Unterstützung unter Angehörigen sind erlaubt. Laut Gesetz darf die Tätigkeit nicht regelmäßig ausgeübt werden, als Bezahlung ist nur ein geringes Entgelt gestattet. Saniert jedoch beispielsweise ein Fliesenleger häufiger an seinen Wochenenden bei den Nachbarn oder Freunden Bäder oder Terrassen, ist die Arbeit auf Gewinn ausgelegt und muss angemeldet werden.
Privatpersonen entgehen der Schwarzarbeitsfalle, indem sie zum Beispiel ihre Hilfen im Haushalt als Minijobber einstellen. „Diese dürfen dann haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigen, Gartenarbeit oder die Unterstützung bei der Betreuung von Kindern und Kranken übernehmen“, erklärt Dominik Enste, Forscher am Institut der Deutschen Wirtschaft (IW). Für den Minijobber zahlt der Arbeitgeber geringe Beiträge zu Kranken-, Renten- und zur gesetzlichen Unfallversicherung. „Unter Umständen ist die Anmeldung als Minijobber sogar günstiger als Schwarzarbeit“, sagt der Forscher. Minijobber sind jedoch nicht automatisch krankenversichert, auch wenn ihr Chef Beiträge zur Sozialversicherung abführt. Sie müssen sich selbständig bei einer Krankenkasse anmelden.
Bei Schwarzarbeit handelt es sich um Tätigkeiten, die vom Anbieter ohne Rechnung oder ohne Steuer- und Sozialabgaben am Staat vorbei erbracht werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – kurz SchwarzArbG. Die Varianten der Schwarzarbeit sind vielfältig. Meldet beispielsweise ein Unternehmen einen Mitarbeiter nicht an und zahlt weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben, handelt es sich um Schwarzarbeit. Gleiches gilt, wenn ein Gewerbe ohne Anmeldung oder ein Handwerk ohne Eintrag in die Handwerksrolle ausgeübt wird. Privatpersonen, die auf eine Rechnung des Handwerkers verzichten oder ihre Putzhilfe nicht anmelden, machen sich ebenso strafbar wie Bezieher Dominik Enste von Sozialleistungen, die nebenher arbeiten, ohne dies anzugeben.
Wer sich an Schwarzarbeit beteiligt, riskiert nicht nur empfindliche Strafen, sondern auch seinen Job und eine Gefängnisstrafe. „Privatpersonen können für Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit Geldbußen von bis zu 300.000 Euro bestraft werden“, warnt Enste. „Arbeitgeber können wegen Straftaten wie Steuerhinterziehung und des Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen belangt werden.“Beziehern von Sozialleistungen droht im Falle der Schwarzarbeit eine Verurteilung wegen Betrugs. Das prüfende Organ ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die derzeit in Deutschland mit rund 6700 Beschäftigten gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit kämpft und flächendeckend an rund 100 Standorten vertreten ist.
Zur Schwarzarbeit gibt es keine offiziellen Zahlen. „Basierend auf Schätzungen gehen wir von rund 136 Milliarden Euro Wertschöpfung aus, die durch Schwarzarbeit erwirtschaftet werden“, erklärt Enste. „Dazu kommen 75 Milliarden Euro Materialeinsatz, die nicht regulär versteuert werden.“Hohe Abgaben und Regulierungen sind die Hauptgründe für Schwarzarbeit. „Das macht es für viele attraktiv, diese Leistungen selbst zu erledigen oder jemanden unter der Hand zu engagieren“, erläutert Enste.
Der aktuelle IW-Report zeigt, dass insbesondere bei Bautätigkeiten im und am Haus sowie im Bereich der Haushaltshilfe schwarz gearbeitet wird. Besonders betroffen sind aber auch das Gastronomie- und Hotelgewerbe, die Krankenund Altenpflege, die Unterhaltungsbranche und Tätigkeiten wie Nachhilfe oder Babysitting.
„Hohe Abgaben und Regulierungen sind die Hauptgründe für Schwarzarbeit“ Institut der Deutschen Wirtschaft