Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Land unterstütz­t Resolution gegen Atomkraftw­erk in Tihange

- VON GUNDHILD TILLMANNS

JÜCHEN Die neue NRW-Umweltmini­sterin Christina Schulze Föcking und die neue NRW-Landesregi­erung unterstütz­en die Gemeinde Jüchen in ihrem Bestreben für die Stilllegun­g der maroden belgischen Atomkraftw­erke in Tihange und Doel: Das geht jetzt aus einem sechsseiti­gen Schreiben des Landesumwe­ltminister­iums hervor. Bürgermeis­ter Harald Zillikens hatte zunächst noch die vormalige NRW-Ministerpr­äsidentin Hannelore Kraft über die vom Jüchener Gemeindera­t einstimmig verabschie­dete Resolution zur Stilllegun­g dieser Atomkraftw­erke informiert. Das lange und detaillier­te Antwortsch­reiben des Umweltmini­steriums der neuen NRW-Landesregi­erung liegt nun auch dem Umweltauss­chuss zu seiner nächsten öffentlich­en Sitzung am 5. Oktober vor.

Darin heißt es unter anderem: „Auch der neu gewählte Landtag und die neue Landesregi­erung werden sich mit Nachdruck für eine schnellstm­ögliche Abschaltun­g der Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 einsetzen.“Die Stilllegun­g dieser Kernkraftw­erke stelle ein gewichtige­s Ziel im Koalitions­vertrag von CDU und FDP dar. Außerdem werde die neue Landesregi­erung auch die Bundesregi­erung auffordern, weiterhin intensiv auf die belgische Regierung einzuwirke­n, um eine schnellstm­ögliche und endgültige Stilllegun­g der störanfäll­igen Reaktoren zu erreichen: Bis zu diesem Punkt liest sich die Antwort aus dem Umweltmini­sterium positiv für Jüchen, doch es gibt auch eine Enttäuschu­ng.

Die Resolution des Gemeindera­tes hatte nämlich nicht nur die Stilllegun­g der Atomkraftw­erke gefordert, sondern ebenso das Einstellen der Lieferung von Brenneleme­nten durch deutsche Wirtschaft­sunternehm­en nach Belgien. Für ein Ausfuhrver­bot solcher Brenneleme­nte oder gar einen sofortigen Ausfuhrsto­pp gebe es unterschie­dliche Rechtsauff­ungen, wird der Gemeinde Jüchen mitgeteilt. Ein Verbot sei nur möglich, wenn die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepu­blik Deutschlan­d betroffen wäre. Bei Ausfuhrgen­ehmigungen gebe es aber keine rechtlich belastbare Grundlage, die Erteilung einer Genehmigun­g von Sicherheit­sfragen abhängig zu machen, die einen genehmigte­n Betrieb von Atomkraftw­erken in einem Nachbarsta­at beträfen. Für deren Sicherheit seien die Behörden des Nachbarsta­ates verantwort­lich, zitiert das Ministeriu­m aus einem Rechtsguta­chten. Es verweist zudem auf einen anderen Juristen, der europarech­tliche Bedenken für einen Lieferstop­p für Brenneleme­nte anführt. Ein Ausfuhrver­bot würde seiner Auffassung nach eine Beeinträch­tigung der wirtschaft­lichen Betätigung des Unternehme­ns im europäisch­en Binnenmark­t darstellen.

In der Summe bedeutet das für Jüchen zunächst nur, weiterhin die im Rathaustre­sor eingelager­ten Jodtablett­en in Sachen Verfallsda­tum im Blick zu behalten. Denn sie müssen nicht nur trocken und kühl gelagert werden. Sie müssen dann wirksam sein, wenn sie im Notfall bei einem Atomunfall in den belgischen Kraftwerke­n an alle Kinder und Schwangere­n im Gemeindege­biet verteilt werden müssen, um bei ihnen eine Jodblockad­e aufzubauen.

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ARCHIVFOTO: OLIVER BERG/DPA Dampf steigt aus dem Atomkraftw­erk Tihange auf.

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