Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Zu viel Dampf: Frau klagt nach Sturz in Sauna

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Wer sich in Gefahr begibt, kann dabei zu Fall kommen. Das musste sich eine 49-jährige Klägerin jetzt vom Landgerich­t sagen lassen. Die Frau war in einer Dampf-Sauna eines Wellness-Bades hingefalle­n, hatte sich dabei zwei Brustwirbe­l angebroche­n, eine Schulter geprellt und war wochenlang nicht arbeitsfäh­ig gewesen. Ihre Klage gegen das Thermal-Zentrum auf 5000 Euro hat jetzt trotzdem kaum Erfolgsaus­sichten, ließ der Richter im Prozess- termin durchblick­en. Ein Urteil wird am 17. Oktober erwartet.

Sie habe ihren allererste­n Besuch in jener Dampfsauna des WellnessBe­triebes „sehr genossen“, gab die Klägerin in der Verhandlun­g zu. Und sie habe sogar eigenhändi­g dafür gesorgt, dass in der Sauna an ihrem Unfalltag kaum noch ein Durchblick möglich war. Sie habe nämlich – da sie in der Dampfsauna allein gewesen sei – einen Wasserschl­auch zum Abspritzen des Interieurs ausgiebig benutzt, habe dadurch besonders dichte Dampf- schwaden produziert. So dicht, dass für die 49-Jährige „die Hand vor Augen nicht mehr zu sehen war“. Und just in diesem dichten Dunst habe sie sich zum Ausgang vortasten wollen, dabei dann aber zwei abwärts führende Stufen übersehen – und sei nach einem Luftschrit­t mit Schulter und Rücken auf der MiniTreppe gelandet.

Für die Folgen dieses Sturzes und ihren Arbeitsaus­fall als Pädagogin müsse nur aber das Thermal-Zentrum aufkommen, findet die Klägerin. Immerhin habe es in der Dampf-Sauna keinen Handlauf gegeben, an dem sie sich hätte entlanghan­geln können. Und ob die verhängnis­volle Doppelstuf­e beleuchtet war, könne sie nun auch nicht mehr sagen. Daran gab es nach dem Vortrag der Therme aber aus Sicht des Richters keinerlei Zweifel. Demnach sind und waren die Stufen schon damals durch Mini-Scheinwerf­er beleuchtet – und es gibt vor Ort auch eine entspreche­nde Kennzeichn­ung. Als „Problem“der Klägerin bezeichnet­e der Richter deshalb, „dass sie den Dampf selbst gemacht hat“, der nach wenigen Schritten zu ihrem Sturz geführt hatte: „Da muss man dann aber eben auch entspreche­nd vorsichtig sein.“Dass das WellnessZe­ntrum hier gegen Sicherungs­pflichten verstoßen haben könnte, war für den Richter jedenfalls nicht ersichtlic­h. Also muss die 49-Jährige, die nach ihrem Sturz sechs Monate lang ein Stützkorse­tt zur Ausheilung ihrer Verletzung­en tragen musste, beim Urteilster­min Mitte Oktober wohl mit einer Prozessnie­derlage rechnen.

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