Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Zu viel Dampf: Frau klagt nach Sturz in Sauna
Wer sich in Gefahr begibt, kann dabei zu Fall kommen. Das musste sich eine 49-jährige Klägerin jetzt vom Landgericht sagen lassen. Die Frau war in einer Dampf-Sauna eines Wellness-Bades hingefallen, hatte sich dabei zwei Brustwirbel angebrochen, eine Schulter geprellt und war wochenlang nicht arbeitsfähig gewesen. Ihre Klage gegen das Thermal-Zentrum auf 5000 Euro hat jetzt trotzdem kaum Erfolgsaussichten, ließ der Richter im Prozess- termin durchblicken. Ein Urteil wird am 17. Oktober erwartet.
Sie habe ihren allerersten Besuch in jener Dampfsauna des WellnessBetriebes „sehr genossen“, gab die Klägerin in der Verhandlung zu. Und sie habe sogar eigenhändig dafür gesorgt, dass in der Sauna an ihrem Unfalltag kaum noch ein Durchblick möglich war. Sie habe nämlich – da sie in der Dampfsauna allein gewesen sei – einen Wasserschlauch zum Abspritzen des Interieurs ausgiebig benutzt, habe dadurch besonders dichte Dampf- schwaden produziert. So dicht, dass für die 49-Jährige „die Hand vor Augen nicht mehr zu sehen war“. Und just in diesem dichten Dunst habe sie sich zum Ausgang vortasten wollen, dabei dann aber zwei abwärts führende Stufen übersehen – und sei nach einem Luftschritt mit Schulter und Rücken auf der MiniTreppe gelandet.
Für die Folgen dieses Sturzes und ihren Arbeitsausfall als Pädagogin müsse nur aber das Thermal-Zentrum aufkommen, findet die Klägerin. Immerhin habe es in der Dampf-Sauna keinen Handlauf gegeben, an dem sie sich hätte entlanghangeln können. Und ob die verhängnisvolle Doppelstufe beleuchtet war, könne sie nun auch nicht mehr sagen. Daran gab es nach dem Vortrag der Therme aber aus Sicht des Richters keinerlei Zweifel. Demnach sind und waren die Stufen schon damals durch Mini-Scheinwerfer beleuchtet – und es gibt vor Ort auch eine entsprechende Kennzeichnung. Als „Problem“der Klägerin bezeichnete der Richter deshalb, „dass sie den Dampf selbst gemacht hat“, der nach wenigen Schritten zu ihrem Sturz geführt hatte: „Da muss man dann aber eben auch entsprechend vorsichtig sein.“Dass das WellnessZentrum hier gegen Sicherungspflichten verstoßen haben könnte, war für den Richter jedenfalls nicht ersichtlich. Also muss die 49-Jährige, die nach ihrem Sturz sechs Monate lang ein Stützkorsett zur Ausheilung ihrer Verletzungen tragen musste, beim Urteilstermin Mitte Oktober wohl mit einer Prozessniederlage rechnen.