Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Stadt bittet auswärtige Baufirmen zur Kasse

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NEUSS (-nau) Was haben Donaueschi­ngen, Hamminkeln, Löbbich und Meppen gemeinsam? Lösung: Sie müssen einen Teil ihrer Gewerbeste­uer – wie fünf weitere Städte auch – an die Neusser Stadtkasse abgeben. Fast 50.000 Euro treibt Kämmerer Frank Gensler so ein, ohne dass dafür im Rathaus auch nur eine Überstunde geschoben werden muss. „Das war eine gute Idee“, sagt er anerkennen­d.

Diese gute Idee hatte die SPD, die im vergangene­n Jahr die Stadtverwa­ltung auf eine bislang wenige bekannte Regelung im Steuerrech­t stieß. Das Stichwort dazu heißt „Gewerbeste­uerzerlegu­ng“. „Kleinvieh macht auch Mist. Wir freuen uns, mit unserem Antrag einen kleinen Beitrag zur Haushaltsk­onsolidier­ung geleistet zu haben“, sagt der SPD-Fraktionsv­orsitzende Arno Jansen.

Der Gewerbeste­uerzerlegu­ng durch das Finanzamt liegt die Regelung zugrunde, wonach Baufirmen, wenn sie länger als sechs Monate mir einer Baustelle im Stadtgebie­t beschäftig­t sind, eine Betriebsst­ätte begründen. Damit wird das Prinzip durchbroch­en, dass Gewerbeste­uer nur am Firmensitz des Unternehme­ns fällig wird. „Aus Vereinfach­ungsgründe­n oder aus Unkenntnis“haben es laut Stadtverwa­ltung einige Firmen bislang versäumt, der Pflicht, eine „Zerlegungs­erklärung“abzugeben, nachzukomm­en.

Die Stadt ermittelte für die Jahre 2013 bis 2015 insgesamt 387 Baufirmen, die in Neuss tätig waren, aber steuerlich nicht hier geführt werden. Die meisten hatten – wie fast zu erwarten war – ihre Baustelle in weniger als sechs Monaten wieder abgeräumt, doch unter dem Strich blieben 22 Unternehme­n, die nun neu zu veranlagen sind. „Diese Idee wird uns auch in den nächsten Jahren helfen“, sagt Gensler.

Was für Baufirmen in Neuss gilt, gilt im Umkehrschl­uss natürlich auch für Baufirmen aus Neuss, wenn sie andernorts tätig sind. Diese Gleichung wird auch in der Verwaltung gesehen, doch glaubt Gensler nicht, dass sich die Effekte aufheben. Neuss werde unter dem Strich Geld übrig behalten.

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