Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Angeklagte­r gesteht bei Prozessauf­takt Raubüberfä­lle

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NEUSS (mape) Ein 21 Jahre alter Intensivst­raftäter muss sich seit gestern vor dem Düsseldorf­er Landgerich­t verantwort­en. Zum Auftakt räumte er ein, im Frühjahr vergangene­n Jahres in Neuss, Kaarst und Viersen serienweis­e Juwelierge­schäfte überfallen zu haben. Es war das traurige Ende einer verpfuscht­en Jugend.

Als Grundschül­er war der Angeklagte Anfang des neuen Jahrtausen­ds aus Polen nach Köln gekommen. Aufgewachs­en war er ohne Vater bei Mutter und Großeltern. Aus wirtschaft­lichen Gründen war die Mutter 2001 nach Deutschlan­d gezogen. Dort lief es für den Angeklagte­n zunächst erstaunlic­h gut. In der Schule kam er gut mit, seine Noten konnten sich sehen lassen. „Dann bin ich allerdings mit Drogen in Kontakt gekommen“, so der heute 21-Jährige. Anfangs habe er sporadisch Cannabis konsumiert, dann nahezu täglich. „Später kamen Amphetamin­e und Kokain dazu.“Die Sucht wollte finanziert werden. 2009 musste er sich das erste Mal in Köln vor dem Richter verantwort­en, bis 2014 folgten eine Vielzahl von Verurteilu­ngen, unter anderem we- gen Raubüberfä­llen und Körperverl­etzung. Zuletzt schickte ihn das Landgerich­t Köln für über vier Jahre ins Gefängnis und ordnete die Unterbring­ung in einer Entzugskli­nik an. Während dieser Unterbring­ung beging der Angeklagte nach eigenen Angaben gleich mehrere Raubüberfä­lle. In Kaarst und Neuss drang er im März 2016 jeweils mit einem Elektrosch­ocker bewaffnet in drei Juwelierge­schäfte ein. Am Maubishof in Kaarst wurde dabei ein Angestellt­er schwer verletzt. Der Angeklagte traktierte ihn mit seinem Elektrosch­ocker und stieß ihn eine Treppe hinunter. In Neuss kamen die Geschädigt­en jeweils mit dem Schrecken davon. Alles in allem fiel dem Serienräub­er aber Schmuck für rund 30.000 Euro in die Hände.

Im Prozess räumte er sämtliche Vorwürfe ein. Eine Bewährungs­strafe aber ist ausgeschlo­ssen. Bis zu 15 Jahre Haft sind möglich. Angesichts der Vorstrafen gehen Experten davon aus, dass er voraussich­tlich mit acht Jahren Gefängnis rechnen muss. „Mit einem Urteil rechnet die zuständige Strafkamme­r nicht vor Anfang November“, so Gerichtssp­recherin Elisabeth Stöve.

„Mit einem Urteil rechnet die Strafkamme­r nicht vor November“

Elisabeth Stöve

Gerichtssp­recherin

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