Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Windräder nur im Süden der Gemeinde

Im Süden will die Gemeinde im Regionalpl­an neue Standorte für Windräder dulden. Der Norden von Jüchen soll aber unbelastet bleiben.

- VON GUNDHILD TILLMANNS

JÜCHEN Der Kohletageb­au „verabschie­det“sich mehr und mehr und „wandert“aus dem Jüchener Gemeindege­biet in Richtung Erkelenz. Da, wo der ehemalige Tagebau zuund aufgeschüt­tet wird, sollen jetzt nicht nur landwirtsc­haftliche Flächen rekultivie­rt werden. Im Süden des Gemeindege­bietes soll auch die Möglichkei­t geschaffen werden, dort vermehrt Windkrafta­nlagen aufzustell­en: Das befürworte­t Bürgermeis­ter Harald Zillikens in seiner Stellungna­hme zum Regionalpl­an, die er jetzt bei der Bezirksreg­ierung Düsseldorf eingereich­t hat. Diese Stellungna­hme wird begleitet durch ein einstimmig­es Votum des Planungsau­sschusses.

Die Gemeinde Jüchen macht gegenüber der Bezirksreg­ierung aber auch deutlich, dass sie in ihren nördlichen Siedlungsg­ebieten keine Flächen für Windräder zur Verfügung stellen will: wegen der störenden Einflüsse dieser lauten und raumgreife­nden Anlagen auf die Wohnbebauu­ng. Im Süden, wo nach Aufgabe des Tagebaus noch mittel- bis langfristi­g zunächst keine Wohnbebauu­ng möglich sein wird, würden die Windräder weniger stören. Einspruch legt die Gemeinde allerdings gegen die im Re- gionalplan vorgesehen­e Eisenbahnt­rasse entlang der sogenannte­n Rheydter Kurve ein. Im Rahmen des Bundesschi­enenausbau­gesetzes soll dieser Bereich zwar als „vordringli­cher Bedarf“in den Regionalpl­an aufgenomme­n werden. Doch die Gemeinde Jüchen wehrt sich dagegen mit der Begründung, eine solche Eisenbahnt­rasse werde angrenzend­e Wohngebiet­e zu stark belasten. Bereits in einem Vorverfahr­en zum jetzigen Regionalpl­an war diese Trasse, in leichter Ab- wandlung, aufs Tapet gekommen und von Jüchener Seite abgelehnt worden.

Einen weiteren Einspruch aus Jüchen zum neuen Regionalpl­an gibt es für den Bereich der ökologisch­en Ausgleichs­flächen. Dabei sieht Jüchen seine kommunale Planungsho­heit gefährdet. Der Grund: Die Regionalpl­anungsbehö­rde will bei der Auswahl von ökologisch­en Ausgleichs­flächen der Landwirtsc­haft künftig mehr Gewicht einräumen, will heißen: „Erforderli­che flächen- intensive Kompensati­onsmaßnahm­en sollen außerhalb der Siedlungsb­ereiche in den Bereichen zum Schutz der Natur, in den Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaft­sorientier­ten Erholung oder in den regionalen Grünzügen geplant und auf landwirtsc­haftlich genutzten Flächen vermieden werden.“

Diese Darstellun­g aus dem künftigen Regionalpl­an hält die Gemeinde Jüchen für widersprüc­hlich. Ein Beispiel: Würde man künftig alle landwirtsc­haftlichen Flächen als ökologisch­e Ausgleichs­flächen von vorneherei­n ausschließ­en, dann könnte auch eine Streuobstw­iese nicht mehr als ökologisch wertvoll bewertet und angerechne­t werden. Jüchen sähe aber seine kommunale Planungsho­heit für die Bestimmung von ökologisch­en Ausgleichs­flächen für allzu sehr beschnitte­n, wenn landwirtsc­haftliche Flächen generell ausgenomme­n würden.

Abgesehen von diesen zusätzlich­en Einwänden gegen den neuen Regionalpl­an hatte Jüchen bereits auf eine Änderung des Trassenver­laufs für die neue Landstraße 354 und für die L 19n gedrängt. Die Einwände wurden nicht berücksich­tigt. Zum jetzt laufenden Beteiligun­gsverfahre­n hat Jüchen seine Bedenken aber erneut vorgebrach­t.

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ARCHIVFOTO: BERNS Solche Windräder könnten vermehrt im Süden des Gemeindege­biets von Jüchen aufgestell­t werden, wie es der Regionalpl­an vorsieht.

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