Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bürgermeis­ter lenkt bei umstritten­en Tempo-30-Zonen ein

- VON GUNDHILD TILLMANNS

GREVENBROI­CH Die Notbremse zieht Bürgermeis­ter Klaus Krützen jetzt und schwenkt bei den aktuellen Maßnahmen zur Einführung von Tempo 30 zumindest teilweise um, wie er gestern im Rat bekannt gab. Der Druck aus der Bevölkerun­g war offensicht­lich enorm, wie es auch bei Facebook zu verfolgen war. Krützen hält jetzt die vom Bauausschu­ss getroffene­n Maßnahmen zur Einführung von Tempo-30-Zonen im Bereich von Kindertage­sstätten, Schulen und Seniorenei­nrichtunge­n nach einer ersten Phase im praktische­n Betrieb für „modifikati­onswürdig“. Der Bürgermeis­ter gab gestern im Rat zu, von den zahlreiche­n Rückmeldun­gen aus der Bürgerscha­ft nicht unbeeindru­ckt geblieben zu sein. Sogar einen Dringlichk­eitsbeschl­uss empfahl Krützen gestern Abend dem Rat, der einstimmig beschlosse­n wurde.

Zuletzt hatte es, wie berichtet, auch herbe Kritik an einem kaum sichtbaren Tempo-30-Schild am Tunnel in der Südstadt gegeben, wo sich nach Beobachtun­gen von Verkehrste­ilnehmern ohnehin kaum jemand tatsächlic­h an die neuerdings vorgeschri­ebenen 30 km/h halte. Der Dringlichk­eitsbeschl­uss beinhaltet nun, dass der Tunnel am Erasmus-Gymnasium aus der vom Bauausschu­ss beschlosse­nen Geschwindi­gkeitsredu­zierung heraus- genommen wird. Das Tempo-30Schild wird damit Vergangenh­eit. Krützen: „Die Unterführu­ng aus der Geschwindi­gkeitsredu­zierung herauszune­hmen, scheint gerechtfer­tigt, da der vom Schutzbere­ich der neuen gesetzlich­en Regelung erfasste Personenkr­eis, hier die Schüler, weitere Angehörige sowie sonstige Besucher der Schule, die Unterführu­ng als Fußgänger oder Radfahrer gar nicht nutzen dürfen.“Überarbeit­et werden soll auch die Tem- po-30-Zone auf der Rheydter Straße bis zur Einmündung der Straße Im Buschfeld. Denn die integrativ­e Kindertage­sstätte dort werde überhaupt nicht über die Rheydter Straße, sondern die umliegende­n Straßen erreicht. Die Verwaltung schlägt vor, die Tempo-30-Zone vor der Kreuzung Jülicher Straße/Düsseldorf­er Straße enden beziehungs­weise beginnen zu lassen. Krützen gibt außerdem zu: „Der Verwaltung liegen Hinweise vor, nach denen eine Akzeptanz geschwindi­gkeitsredu­zierender Maßnahmen insbesonde­re dann infrage gestellt wird, wenn diese vor Kindertage­stagesstät­ten und Schulen außerhalb der dortigen Betriebsze­iten liegen.“Die Verwaltung werde prüfen, ob zeitliche Begrenzung­en etwa von 8 bis 16 Uhr infrage kommen können.

Der Bauausschu­ss soll sich am 29. November die Tempo-30-Regelungen an schutzwürd­igen Einrichtun­gen noch einmal vornehmen.

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