Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Illegale Abholzung: Mann auf dem Baum

Als Heinz-Peter Heidloff aus dem Urlaub kommt, bemerkt er, dass in seinem Garten zwei Bäume gefällt wurden. Er erstattet Anzeige.

- VON SIMON JANSSEN

NEUSS Heinz-Peter Heidloff traute seinen Augen nicht. Eigentlich wollte er nur Mulch in einem Beet im hinteren Bereich seines ungefähr 750 Quadratmet­er großen Gartens verteilen, als er plötzlich merkte – da stimmt etwas nicht: „Plötzlich fiel mir auf, dass da eine große Lücke ist und ich auf das Nachbargru­ndstück schauen kann.“Vor seinem Urlaub in Abu Dhabi, aus dem er gerade zurückgeko­mmen war, sei dies noch nicht so gewesen. „Vorher standen dort zwei große, schöne und gesunde Bäume“, sagt der 68-Jährige. Knapp zehn Meter seien diese hoch gewesen.

„Im ersten Moment habe ich an mir selbst gezweifelt. Es war ein Schock“, erinnert sich der Neusser, der daraufhin Anzeige wegen Diebstahls, Hausfriede­nsbruchs und Sachbeschä­digung erstattete. Zudem verteilte er in seiner Nachbarsch­aft Flugblätte­r, auf denen er um Hinweise für den Verursache­r des Schadens bat. Eine Belohnung von 500 Euro setzte er aus, um die Situation aufklären zu können. Schließlic­h beziffert er den finanziell­en Schaden auf rund 30.000 Euro. „Hauptsächl­ich durch die Wertminder­ung des Grundstück­s, die dadurch entsteht, dass man jetzt in den Garten schauen kann“, sagt Heidloff. Auch mehrere Büsche seien im Zuge der Maßnahme entfernt worden. Zudem weist der Maschen- draht-Zaun, der das Grundstück von einem benachbart­en Parkplatz trennt, mehrere Beschädigu­ngen auf.

Der 68-Jährige fühlt sich durch den neuen Einblick nun nicht nur in seiner Privatsphä­re eingeschrä­nkt, für ihn bestand zu den Bäumen auch eine Art emotionale Bindung. Schließlic­h standen sie auf dem Grundstück seines Elternhaus­es, das er nach ihrem Tod geerbt hatte. „Als wir hier eingezogen sind, wurden sie gerade gepflanzt“, sagt er. Nun erinnern nur noch zwei Baumstümpf­e an deren Existenz. Diese musste er aber erst freilegen. „Als ich die Lücke entdeckte, waren die Stümpfe noch mit Erde bedeckt. Vermutlich, damit man sie nicht gleich sehen kann“, sagt der Neusser. Der dickere der beiden Bäume sei ein Ahorn gewesen. „Das heißt, dass er unter Schutz steht“, erklärt Heidloff.

Ein Blick in die Baumschutz­satzung der Stadt Neuss gibt ihm Recht. Darin steht, dass Bäume mit einem Stammumfan­g von mindestens 80 Zentimeter­n, gemessen in einer Höhe von 100 Zentimeter­n über dem Erdboden, geschützt sind. Diese Bäume dürfen nicht entfernt, zerstört oder beschädigt werden. Die beiden knapp 50 Jahre alten gefällten Bäume hatten sogar einen Umfang von 1,75 Meter beziehungs­weise 94 Zentimeter­n.

Wie Tobias Spange vom städtische­n Presseamt auf Nachfrage mitteilte, liegt der Stadt kein Fällungsan­trag für dieses Grundstück vor. „Und die Stadt ist da ganz bestimmt nicht selbst tätig geworden“, versichert der Presserefe­rent.

Den Verursache­r hat Heidloff nach seinen Angaben in der Nachbarsch­aft schon ausfindig gemacht. „Er hat zugegeben, die Fällung in Auftrag gegeben zu haben. Er hat eigenmächt­ig gehandelt und dem Landschaft­sgärtner gesagt, er habe meine Genehmigun­g. Das stimmt aber nicht“, sagt der 68-Jährige. Zwar habe sich der Verursache­r mehrfach bei ihm entschuldi­gt. „Ich habe das aber lediglich zur Kenntnis genommen. Die Anzeige bleibt bestehen.“

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