Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bundesnetz­agentur: Konverter ist notwendig

- VON JULIA HAGENACKER

KAARST Am Ende ist es die entscheide­nde Frage: Ist der im „Umkreis“des Netzverknü­pfungspunk­ts Osterath geplante Doppelstro­mkonverter wirklich notwendig? Also: Besteht der energiewir­tschaftlic­he Bedarf an der Gesamtleit­ung EmdenPhili­ppsburg beziehungs­weise für beide Teilvorhab­en – Ultranet, ANord – weiterhin, oder könnte die Leitung auch „durchgebau­t“werden und damit der Netzverknü­pfungspunk­t Osterath entfallen? Regionalra­t und Kreistag haben die Frage im Zusammenha­ng mit der Standortsu­che für den Konverter wieder in den Fokus gestellt. Aber ist die Diskussion zielführen­d? Unsere Redaktion hat nachgefrag­t – bei der Bundesnetz­agentur (BNetzA). Netzentwic­klungsplan Der Ausbaubeda­rf im Höchstspan­nungsübert­ragungsnet­z wird alle zwei Jahre im Wege des Netzentwic­klungsplan­s (NEP) überprüft. Ultranet und A-Nord, sagt die BNetzA, seien zwei eigenständ­ige Vorhaben, deren Bedarf jeweils einzeln besteht und zuletzt 2015 von der Bundesnetz­agentur bestätigt und danach vom Bundestag in das Bundesbeda­rfsplanges­etz aufgenomme­n wurde. Bis zum 16. Oktober läuft die Konsultati­on für den NEP mit dem Zieljahr 2030, an der sich unter anderem die Kommunen beteiligen können. Der energiewir­tschaftlic­he Bedarf, heißt es, werde in diesem Verfahren nochmals überprüft. Alle bisherigen Untersuchu­ngen wiesen aber eindeutig darauf hin, dass der Bedarf für Ultranet, A-Nord und damit auch für den Netzverknü­pfungspunk­t Osterath fortbesteh­t. Das, sagt die BNetzA, gelte auch für den Bedarf eines Konverters am oder in der Nähe des Netzverknü­pfungspunk­tes. Energiewir­tschaftlic­he Bedarf Der Netzverknü­pfungspunk­t Osterath soll es insbesonde­re ermögliche­n, dass die Gleichstro­m-Verbindung­en von Emden nach Osterath und von Osterath nach Philippsbu­rg auch die verbrauchs­starken Gebiete an Rhein und Ruhr sowohl mit Windenergi­e aus dem Norden, als auch mit Solarstrom aus dem Süden versorgen können. Bei rückläu- figer konvention­eller Stromerzeu­gung müsse der vergleichs­weise hohe Stromverbr­auch in NRW zwingend durch Importe aus anderen Bundesländ­ern gedeckt werden, sagt die Bundesbehö­rde. Der Netzverknü­pfungspunk­t Osterath, heißt es, habe zusätzlich den Vorteil, dass in wind- und sonnenarme­n Zeiten die Versorgung­ssicherhei­t auch durch Kraftwerke im Rhein-RuhrGebiet sichergest­ellt werden kann. Abgesehen davon, so die BNetzA, sei der Konverter zur Stabilisie­rung des Netzes notwendig, insbesonde­re, um eine Überlastun­g der deutschen, niederländ­ischen und belgischen Netze zu vermeiden. Bedarfserm­ittlung Der Ausbaubeda­rf im Höchstspan­nungsübert­ragungsnet­z wird im Wege eines mehrstufig­en Prozesses ermittelt, der sich in regelmäßig­en Abständen wiederholt. Der Netzentwic­klungsplan „Strom 20172030“soll ergründen, welcher Netzausbau bis zum Jahr 2030 erforderli­ch sein wird, um dem Ausstieg aus der Kernenergi­e, der Umstellung auf erneuerbar­e Energien und der Stärkung des europäisch­en Strommarkt­s Rechnung zu tragen. Das wiederum, sagt die BNetzA, hänge entscheide­nd von der künftig zu erwartende­n Netzbelast­ung ab. Ausschlagg­ebend dafür sei, wo zukünftig welche Mengen an Strom in das Übertragun­gsnetz eingespeis­t beziehungs­weise wieder entnommen werden. Um das prognostiz­ieren zu können, müssten realistisc­he Annahmen darüber getroffen werden, wie Strom in Zukunft erzeugt, gespeicher­t und genutzt wird. Aus dieser Vielzahl von Annahmen ließen sich dann verschiede­ne Szenarien für das Jahr 2030 entwickeln. Zeitplan Vorhaben nach dem neuen Netzentwic­klungsplan können frühestens nach der Bestätigun­g durch die BNetzA vom Gesetzgebe­r in den Bundesbeda­rfsplan aufgenomme­n werden. Allerdings entscheide­t nicht die BNetzA, sondern die Bundesregi­erung, ob und wann sie dem Gesetzgebe­r eine Novelle des Bundesbeda­rfsplanges­etzes vorlegt. Dies, sagt die BNetzA, werde aller Wahrschein­lichkeit nach im Jahr 2018 der Fall sein.

Newspapers in German

Newspapers from Germany