Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Stadtmitarbeiter sollen als Zeugen vor Gericht aussagen
Hunde-Angriff: Der Angeklagte behauptet, er sei nicht verantwortlich und spreche kein Deutsch. An der Aussage bestehen Zweifel.
ÜCKERATH Innerhalb der nächsten drei Wochen muss die Verhandlung um die Hunde-Attacke auf den TVModerator Sascha Lauterbach fristgemäß fortgesetzt werden. Dann wird sich auch herausstellen, ob der Angeklagte zurecht in dieser Rolle steht. Denn sein Verteidiger Selim Tasci hat beim Auftakt am Donnerstag vor dem Amtsgericht in Neuss angegeben, dass sein Mandant, ein 54 Jahre alter Türke, nicht derjenige sei, der der Halter der beiden Kan- gals sei beziehungsweise für die Hunde die Verantwortung gehabt habe.
Im März des vergangenen Jahres hatten sich die beiden Herdenschutzhunde nachts losgerissen und Lauterbach und dessen zwei Dalmatiner angefallen und verletzt. Eine Hündin rang mit dem Tod, Lauterbach wurde im Kreiskrankenhaus Hackenbroich behandelt. Er sprach von „Todesangst“und begab sich in psychologische Behandlung.
Nach Informationen unserer Redaktion soll es sich gleichwohl bei dem Angeklagten um denjenigen handeln, in dessen Obhut die beiden wuchtigen Kangals, die bis zu 70 Kilogramm schwer werden können, eine Zeit lang gewesen sind. Er habe sich dementsprechend persönlich Mitarbeitern des städtischen Ordnungsamtes gegenüber geäußert und zugegeben, dass er sich die beiden Hunde ausgeliehen habe, um sich vor Einbrüchen zu schützen.
Wo die beiden Hunde inzwischen sind, die davor in der Eifel gehalten wurden, aber nach der Attacke auf den Moderator nicht mehr vom ursprünglichen Halter zurückgenommen wurden, ist unklar.
Das Gericht wird die betreffenden Mitarbeiter des Ordnungsamtes als Zeugen laden. Sie haben sich mit dem Fall befasst und waren auch beim Angeklagten zu Hause, um sich das Grundstück und den Garten, in dem die Hunde untergebracht worden waren, anzusehen. Sie können, so die Erwartungshaltung von Staatsanwaltschaft und Nebenkläger, den Angeklagten identifizieren. Dieses Vorgehen ist nötig geworden, weil der Angeklagte, wie dessen Verteidiger Tasci in der Verhandlung betonte, kein Deutsch verstehe und daher einem Verlesen der Schriftstücke mit den Informationen aus dem Ordnungsamt nicht folgen könne. Diesem Verlesen des Schriftstücks in der Sitzung, das die Identifizierung wohl ermöglich hätte, hätten beide Seiten zustimmen müssen.
Dass es um die deutschen Sprachkenntnisse des Angeklagten nicht so dramatisch schlecht bestellt sein kann, obwohl ihm der komplette Verlauf der Verhandlung von einem Dolmetscher übersetzt worden ist, zeigt Folgendes: Als eine FernsehReporterin sich bei dem Verteidiger danach erkundigte, ob sie filmen dürfe, mischte sich der 54-jährige Angeklagte sofort ein und drohte ihr mit einer Klage, sollte er in dem Beitrag zu erkennen sein – auf Deutsch. Auch gegenüber unserer Redaktion erkundigte er sich nach Verhandlungsende nach dem Namen der Zeitung und danach, wann der Artikel erscheinen würde – ebenfalls auf Deutsch.