Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Stadtmitar­beiter sollen als Zeugen vor Gericht aussagen

Hunde-Angriff: Der Angeklagte behauptet, er sei nicht verantwort­lich und spreche kein Deutsch. An der Aussage bestehen Zweifel.

- VON KLAUS D. SCHUMILAS

ÜCKERATH Innerhalb der nächsten drei Wochen muss die Verhandlun­g um die Hunde-Attacke auf den TVModerato­r Sascha Lauterbach fristgemäß fortgesetz­t werden. Dann wird sich auch herausstel­len, ob der Angeklagte zurecht in dieser Rolle steht. Denn sein Verteidige­r Selim Tasci hat beim Auftakt am Donnerstag vor dem Amtsgerich­t in Neuss angegeben, dass sein Mandant, ein 54 Jahre alter Türke, nicht derjenige sei, der der Halter der beiden Kan- gals sei beziehungs­weise für die Hunde die Verantwort­ung gehabt habe.

Im März des vergangene­n Jahres hatten sich die beiden Herdenschu­tzhunde nachts losgerisse­n und Lauterbach und dessen zwei Dalmatiner angefallen und verletzt. Eine Hündin rang mit dem Tod, Lauterbach wurde im Kreiskrank­enhaus Hackenbroi­ch behandelt. Er sprach von „Todesangst“und begab sich in psychologi­sche Behandlung.

Nach Informatio­nen unserer Redaktion soll es sich gleichwohl bei dem Angeklagte­n um denjenigen handeln, in dessen Obhut die beiden wuchtigen Kangals, die bis zu 70 Kilogramm schwer werden können, eine Zeit lang gewesen sind. Er habe sich dementspre­chend persönlich Mitarbeite­rn des städtische­n Ordnungsam­tes gegenüber geäußert und zugegeben, dass er sich die beiden Hunde ausgeliehe­n habe, um sich vor Einbrüchen zu schützen.

Wo die beiden Hunde inzwischen sind, die davor in der Eifel gehalten wurden, aber nach der Attacke auf den Moderator nicht mehr vom ursprüngli­chen Halter zurückgeno­mmen wurden, ist unklar.

Das Gericht wird die betreffend­en Mitarbeite­r des Ordnungsam­tes als Zeugen laden. Sie haben sich mit dem Fall befasst und waren auch beim Angeklagte­n zu Hause, um sich das Grundstück und den Garten, in dem die Hunde untergebra­cht worden waren, anzusehen. Sie können, so die Erwartungs­haltung von Staatsanwa­ltschaft und Nebenkläge­r, den Angeklagte­n identifizi­eren. Dieses Vorgehen ist nötig geworden, weil der Angeklagte, wie dessen Verteidige­r Tasci in der Verhandlun­g betonte, kein Deutsch verstehe und daher einem Verlesen der Schriftstü­cke mit den Informatio­nen aus dem Ordnungsam­t nicht folgen könne. Diesem Verlesen des Schriftstü­cks in der Sitzung, das die Identifizi­erung wohl ermöglich hätte, hätten beide Seiten zustimmen müssen.

Dass es um die deutschen Sprachkenn­tnisse des Angeklagte­n nicht so dramatisch schlecht bestellt sein kann, obwohl ihm der komplette Verlauf der Verhandlun­g von einem Dolmetsche­r übersetzt worden ist, zeigt Folgendes: Als eine FernsehRep­orterin sich bei dem Verteidige­r danach erkundigte, ob sie filmen dürfe, mischte sich der 54-jährige Angeklagte sofort ein und drohte ihr mit einer Klage, sollte er in dem Beitrag zu erkennen sein – auf Deutsch. Auch gegenüber unserer Redaktion erkundigte er sich nach Verhandlun­gsende nach dem Namen der Zeitung und danach, wann der Artikel erscheinen würde – ebenfalls auf Deutsch.

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