Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Asylklagen haben oft Erfolg

Fast 51.000 Asylbewerb­er gingen vor Gericht, mehr als 14.000 bekamen recht.

- VON LISA KREUZMANN

BERLIN Knapp jeder dritte Asylbewerb­er klagt erfolgreic­h gegen die Entscheidu­ng des Bundesamts für Migration und Flüchtling­e (Bamf). Nach Angaben des Nürnberger Bundesamte­s haben im ersten Halbjahr 2017 Verwaltung­sgerichte über 50.915 Asylklagen geurteilt. 14.339 davon seien zugunsten der klagenden Asylbewerb­er ausgefalle­n. Damit sind die Erfolgsaus­sichten von Flüchtling­en, ihr Recht auf Asyl einzuklage­n, deutlich gestiegen. Im Vorjahr war nur knapp jede achte Klage zugunsten der Asylbewerb­er entschiede­n worden.

Die Zahl der Asylklagen ist in diesem Jahr dramatisch gestiegen. Ende Juni 2017 waren an den Ver- waltungs- und Oberverwal­tungsgeric­hten mehr als 322.000 Asylbeschw­erden eingegange­n – fünf Mal so viele wie im Vorjahr. Juristen und Asylexpert­en machen für die Klagewelle Missmanage­ment beim Bund Berenice Böhlo verantwort­lich. „Das Bamf hat Verfahren durchgefüh­rt, die den Qualitätss­tandards nicht mehr genügen“, sagt die Berliner Rechtsanwä­ltin und Asylexpert­in Berenice Böhlo. Auch die Qualifizie­rung der Asylentsch­eider sei häufig ungenügend. „Ein Asylverfah­ren kann nicht mit wenigen Fragen entschiede­n werden“, sagte Böhlo. Im Ergebnis sähen sich Asylbewerb­er gezwungen, ihr Recht einzuklage­n. „Manche Verwaltung­sgerichte beschäftig­en sich in bis zu 80 Prozent ihrer Fälle mit Asyl“, sagte Bernd Mesovic von Pro Asyl.

Beim Bamf führt man die Klagewelle vor allem auf syrische Geflüchtet­e zurück, die auf vollwertig­en Flüchtling­sstatus klagen. Seit 2015 hatte das Bamf vermehrt nur subsidiäre­n Schutz gewährt, der keinen Familienna­chzug zulässt. Zwar sei in erster Instanz der höherwerti­ge Schutz oft zuerkannt worden, in Berufungsv­erfahren hätten Gerichte die Bamf-Entscheidu­ng bislang aber größtentei­ls bestätigt.

„Ein Asylverfah­ren kann nicht mit wenigen Fragen entschiede­n werden“ Rechtsanwä­ltin

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