Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Stadt plant eigene Stellplatzsatzung
Bei Bauvorhaben soll die Zahl der Parkplätze im Einzelfall festgelegt werden.
NEUSS Wer baut, muss auch Parkplätze nachweisen oder – im Ausnahmefall und für viel Geld – eine Ablöse zahlen. Damit ist in Zukunft Schluss. Das Land streicht die Pflicht zum Stellplatznachweis aus der Landesbauordnung und lässt Ausnahmeregelungen nur noch bis Anfang 2020 zu.
Weil eine generelle Verlagerung des Parkens in den öffentlichen Straßenraum in Neuss nicht möglich ist, sondern bei künftigen Bauvorhaben gerade in der Innenstadt zu Konflikten führen würde, will die Stadt eine eigene Stellplatzsatzung erlassen. Die Möglichkeit dazu räumt der Gesetzgeber ein. Das Planungsamt hat bereits einen Satzungsentwurf erarbeitet, im Frühjahr soll die Angelegenheit beschlussreif ein.
Die Frage, wie viele Parkplätze in einem Neubaugebiet entstehen müssen, ist derzeit besonders aktuell. Denn für das Quartier, das auf dem Gelände der ehemaligen Schraubenfabrik entstehen soll, wäre beispielsweise die Anwendung des bisherigen Schlüssels zumindest aus Sicht der Grünen Unsinn. Direkt in Nähe zum Hauptbahnhof und mit der Straßenbahn und etli- chen Buslinien vor der Haustür könnte das Viertel für Menschen interessant sein, erklärt Roland Kehl, Sprecher der Grünen, die bewusst auf ein Auto verzichten wollen.
In diese Richtung denkt auch der Gesetzgeber, der mehr Handlungsspielraum eröffnen möchte und erkennbar helfen will, Kosten einzusparen, die durch den Bau von unnötigen Stellplatz- und Garagenanlagen entstehen. Denn oft bleibt in verdichteten Vierteln keine andere Gelegenheit, als Stellplätze in Form von Tiefgaragen zu entwickeln. Eine solche Auflage, so rechnet Ulrich Brombach von der Gemeinnützigen Wohnungs-Genossenschaft (GWG) vor, belastet eine Wohnung mit 20.000 Euro Garagenkosten.
Die Stadt, so erklärte jetzt Planungsamtsleiter Christian Unbehaun, plant daher ein sehr ausdifferenziertes Modell – inklusive Zweckentfremdungsklausel. Ein Parkplatz ist als solcher zu nutzen.