Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Stadt will bedürftige Familien weiter unterstütz­en

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KAARST (barni) Er wird vom Rat, beschlosse­n und er ist eine sogenannte Freiwillig­e Leistung, der Familienhi­lfeplan. Im vergangene­n Jahr waren zum letzten Mal die Einkommens­grenzen neu festgelegt worden. Nach dem Willen des Jugendhilf­eausschuss­es sollen sie unveränder­t bleiben und dürfen nicht überschrit­ten werden.

Alleinerzi­ehende können demnach Leistungen aus dem Familienhi­lfeplan in Anspruch nehmen, wenn das Nettoeinko­mmen bei einem Kind nicht höher als 1330 Euro ist. Das Kindergeld wird dabei nicht berücksich­tigt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommens­grenze um jeweils 420 Euro. Ein alleinerzi­ehendes Elternteil mit zwei Kindern dürfte demzufolge nicht mehr verdienen als 1750 Euro netto zuzüglich Kindergeld für die beiden Kinder.

Für Zusammenle­bende mit einem Kind gilt die Einkommens- grenze von 1800 Euro netto, sie erhöht sich ebenfalls um 420 Euro ab dem zweiten Kind und auch hier kommt das Kindergeld noch on top. Bei vergleichb­aren Leistungen haben Ansprüche aus dem Bildungsun­d Teilhabepa­ket Vorrang. Der Familienhi­lfeplan kann aber, zur Minimierun­g der Belastung der Eltern, ergänzend zum Tragen kommen.

Eine Auswahl der Leistungen aus dem Familienhi­lfeplan: Bei Gruppenfah­rten kann ein Zuschuss für maximal 21 Tage à 10,50 Euro gewährt werden. Die Mitgliedsc­haft in einem Kaarster Sportverei­n wird mit bis zu 60 Euro bezuschuss­t, dasselbe gilt für die Beiträge zu den Kaarster Jugendverb­änden. Familien mit Kleinkinde­rn erhalten einen Zuschuss zu den Kursgebühr­en für Eltern- und Kindgruppe­n. Und pro Halbjahr gibt es eine Zehnerkart­e für das Hallenbad in Büttgen.

Aber nicht nur die Kinder, auch die Eltern können profitiere­n: Wer Anspruch auf Leistungen nach dem Familienhi­lfeplan hat, kann sich im Rathaus am Neumarkt einen Berechtigu­ngsausweis ausstellen lassen (Telefon 02131/ 987215). Mit diesem Dokument gibt es Ermäßigung­en auf den Schwimmbad­besuch sowie auf den Eintritt für Kulturvera­nstaltunge­n – hinzu kommen reduzierte Gebühren für Volkshochs­chulkurse. Weitere Informatio­nen gibt es im Rathaus unter der Rufnummer 02131/987330.

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