Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Verwaltung legt Kriterien für Radwegsani­erungen vor

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NEUSS (abu) Der Bauausschu­ss hat in seiner Sitzung am Dienstagab­end den von der Verwaltung vorgelegte­n Kriterienk­atalog für Radwegsani­erungen zur Kenntnis genommen. Unterschie­den wird dabei in betrieblic­he und bauliche Erhaltung. Zur betrieblic­hen Erhaltung zählen alle Maßnahmen, um die Verkehrssi­cherungspf­licht zu gewährleis­ten. Die bauliche Erhaltung umfasst alles, was dazu beiträgt, Schäden möglichst früh zu erkennen und größere Schäden zu verhindern.

Dazu werden die Radwege laut Verwaltung regelmäßig durch Straßenkon­trolleure, die gemäß Begehungsp­lan alle öffentlich­en Verkehrsfl­ächen im Auge haben, unter die Lupe genommen. Mögliche Schäden werden erfasst, die Schadenspr­otokolle gehen dann an den Bauhof. Auch großflächi­ge Mängel werden erfasst, sie werden dann nach öffentlich­er Ausschreib­ung durch Fremdfirme­n beseitigt.

Unterschie­den wird im Kriterienk­atalog zwischen Wartung, Instand- haltung, Instandset­zung und Erneuerung. Zur Wartung zählen zum Beispiel Reinigung und Winterdien­st durch die Abfall- und Wertstoffl­ogistik (AWL) Neuss. Unter Instandhal­tung fallen kleinere bauliche Maßnahmen durch den städtische­n Bauhof, also zum Beispiel die Beseitigun­g von Schlaglöch­ern oder Unebenheit­en. Zudem zählen Beschilder­ungen und Markierung­en dazu.

Zur Instandset­zung zählen Baumaßnahm­en größeren Umfangs, also unter anderem großflächi­ge Pflasterar­beiten oder das Aufbringen von Asphaltdec­kschichten. Zudem werden laut Verwaltung Unebenheit­en, Risse und andere Schadstell­en beseitigt und die Radwege zum weiteren Substanzer­halt geschlosse­n – als Beispiele werden Schorlemer Straße, Deutsche Straße und der Radweg entlang des Norfbachs genannt.

Die bei den Straßenkon­trollen festgestel­lten Mängel werden in drei Schadenskl­assen eingeteilt.

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