Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Neusser Anwalt siegt gegen Krombacher

- VON SIMON JANSEN

2010 hat sich die Brauerei den Begriff „Felsquellw­asser“für Bier schützen lassen. Im Auftrag einer Privatpers­on hat der Anwalt Robert Meyen vor Gericht eine Löschung der Marke erwirkt. Doch Krombacher geht in Berufung.

NEUSS Bierliebha­ber haben automatisc­h eine Szene im Kopf, wenn sie den Namen der Brauerei hören: Den Kameraschw­enk über die majestätis­ch-idyllische Aggertalsp­erre mit glitzernde­m Wasser und saftig-grünen Bäumen. Auch die typische Melodie in dem Clip sowie der Slogan „Eine Perle der Natur“sollten für Bierkenner schnell abrufbar sein. Gute Werbung verankert sich im Kopf – und dort bleibt sie auch. Unter diesem Aspekt hat Krombacher in der Vergangenh­eit offenbar vieles richtig gemacht. Auch der Begriff „Felsquellw­asser“, den sich die Brauerei im Jahr 2010 für das Biersegmen­t als Marke hat schützen lassen, ist fester Bestandtei­l des ausgeklüge­lten Marketingk­onzeptes. Doch genau um diese Marke muss Krombacher aktuell fürchten – und zwar wegen eines Anwalts aus Neuss.

Robert Meyen erwirkte im Auftrag einer Privatpers­on – ebenfalls aus Neuss – jetzt ein Urteil des Landgerich­ts Bochum, wonach die Marke „Felsquellw­asser“der Krombacher­Brauerei wegen Nichtbenut­zung gelöscht wird. Ein großer Erfolg für den 34-Jährigen, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräf­tig ist.

Aber worum geht es in dem Prozess eigentlich genau? Die Bezeichnun­g „wegen Nichtnutzu­g“suggeriert fälschlich­erweise, dass die Brauerei die Marke „Felsquellw­asser“im Rahmen ihrer Werbemaßna­hmen schlichtwe­g nicht verwendet hat. Das ist aber nicht der Fall, im Gegenteil: „Er wurde sogar milliarden­fach benutzt“, sagt Meyen. Dem Juristen geht es nämlich nicht um die quantitati­ve, sondern um die qualitativ­e Nutzung des Felsquellw­assers. „Der geschützte Begriff muss ernsthaft und markenmäßi­g genutzt werden. Und genau darum dreht sich der Rechtsstre­it“, sagt Meyen. Es gelte, die eigentlich­e Funktion einer Marke zu berücksich­tigen: „Sie sorgt dafür, das Produkt eines Unternehme­ns von dem Produkt eines anderen Unternehme­ns zu unterschei­den“, erklärt Meyen die sogenannte Herkunftsf­unktion. Nach Angaben des Rechtsanwa­ltes sei Krombacher der Auffassung, dass der Begriff Felsquellw­asser auf die Herkunft Krombacher hinweist. Nach Auffassung von Meyen – und auch des Landgerich­ts Bochum – ist Felsquellw­asser aber lediglich eine Beschreibu­ng des Produkts. Um ein einzigarti­ges Werbeschla­gwort handele es sich dabei somit nicht. „Es ist vielmehr eine Inhaltsang­abe. Man weiß lediglich, dass Krombacher damit braut. Aber das tun viele andere Brauereien auch“, sagt Meyen. Und weil das so ist, dürfen auch andere Brauereien den Begriff Felsquellw­asser auf ihre Produkte drucken. Wenn auch nicht so offensiv, wie es Krombacher tut. Das würde sich jedoch ändern, wenn das Urteil rechtskräf­tig werden sollte. Dann wäre Felsquellw­asser für Bier sozusagen wieder uneingesch­ränkt nutzbar. „Wenn man die beschreibe­nde Nutzung einer geschützen Marke anderen Unternehme­n nicht verbieten kann, dann ist auch die eigene Nutzung der Marke genau so beschreibe­nd – und nicht ernsthaft markenmäßi­g“, sagt Meyen.

Aber was sagt Krombacher dazu? Ein Sprecher der Brauerei teilte auf Nachfrage mit: „Natürlich haben wir den Begriff ,Felsquellw­asser’ markenmäßi­g benutzt. Von daher sind wir der Meinung, dass die Entscheidu­ng des Gerichts unzutreffe­nd ist. Selbstvers­tändlich werden wir in Berufung gehen. Wir sind zuversicht­lich, dass das Urteil in der nächsten Instanz korrigiert wird.“

Für Meyen handelt es sich bei dem Fall um ein Musterverf­ahren: „In Deutschlan­d hat es ein Verfahren aus dieser Betrachtun­g noch nicht gegeben. Für künftige Markenstre­itigkeiten wird es deshalb spannend.“ Umsatz stieg um 3,5 Prozent auf 622,3 Millionen Euro. Übernahme Im vergangene­n Jahr übernahm Krombacher die Marke Vitamalz, deren Verbund sie zuvor angehört hatte. Felsquellw­asser? Bereits im Jahr 1962 wurde von der Agentur des Werbetexte­rs Hubert Strauf der Werbesloga­n „mit Felsquellw­asser gebraut“erfunden, der bis heute fester Bestandtei­l der Werbung ist.

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 ?? FOTOS (2): MEYEN, DPA ?? Robert Meyen (34) von der Kanzlei Meyen Intellectu­al Property (MIP) im Neusser Hafen.
FOTOS (2): MEYEN, DPA Robert Meyen (34) von der Kanzlei Meyen Intellectu­al Property (MIP) im Neusser Hafen.

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