Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Hafenspeic­her: Sind die Baupläne unrechtmäß­ig?

Das Oberverwal­tungsgeric­ht Münster prüft im Februar das Vorhaben für das Gesamtarea­l. Doch die Stadtverwa­ltung gibt sich entspannt.

- VON CHRISTOPH KLEINAU

NEUSS Diesmal geht es um das große Ganze: Der zweite Senat des Oberverwal­tungsgeric­hts Münster verhandelt am Dienstag, 30. Januar, in öffentlich­er Sitzung nicht (mehr) über einzelne Baugenehmi­gungen für Projekte auf der Industrieb­rache Rheintorst­raße/Düsseldorf­er Straße wie den Umbau der Gebäude der ehemaligen Neusser Lagerhaus AG in ein Drei-Sterne-Hotel. Vielmehr prüft die Kammer in einem Normenkont­rollverfah­ren die generelle Rechtmäßig­keit des Bebauungsp­lanes für das Gesamtarea­l, der im September 2013 in Kraft getreten ist.

Erkennt das OVG diesen Bebauungsp­lan für ungültig, kann die Stadtverwa­ltung auf dieser Basis keine Baugenehmi­gungen mehr erteilen. Doch auch das bedeutet nicht das Ende für alle Überlegung­en, das Areal zu entwickeln. In einem internen Vermerk aus dem Rathaus, der der Redaktion vorliegt, werden dazu drei Szenarien entwickelt. Allerdings spricht aus dieser Informatio­n an die Politik auch spürbare Gelassenhe­it. Hat nicht das Verwaltung­sgericht Düsseldorf im Dezember 2016 befunden, dass eine erteilte Baugenehmi­gung zur Neunutzung der „Speicherst­adt“die klagenden Hafenbetri­ebe nicht in ihren Rechten verletzt und auch nicht gegen das nachbarsch­ützende Gebot der Rücksichtn­ahme verstößt? Allerdings – auch das gehört zur Wahrheit – ist dieses Urteil noch nicht rechtskräf­tig. Das VG Düsseldorf hatte eine Berufung gegen sein Urteil zwar nicht zugelassen, doch hat die unterlegen­e Partei dagegen Beschwerde beim OVG Münster eingelegt. In dieser Sache steht die Entscheidu­ng noch aus.

Kläger in allen diesen Verfahren sind die „Raiffeisen Warenzentr­ale Rhein-Main eG“und die „Raiffeisen Kraftfutte­rwerk GmbH“, die vis-avis der Industrieb­rache im Hafen ansässig sind. Die Firmen, die sich durch eine Mannheimer Kanzlei vertreten lassen, fürchten, durch die zu erwartende neue Nachbarsch­aft am östlichen Innenstadt­rand in ih- rer unternehme­rischen Entwicklun­g eingeschrä­nkt zu werden. Ihr Rechtsbeis­tand war für eine Stellungna­hme nicht zu erreichen.

An dem Verfahren nimmt auch die von einem Kölner Büro vertretene Werhahn KG teil. Sie wurden beigeladen, erklärt OVG-Sprecher Ulrich Lau, weil die Entscheidu­ng des Senates Auswirkung­en auf die Pläne haben kann, die das Unternehme­n für die Brache zwischen UCI-Kino und Zietzschma­nn verfolgt.

Ein anderer Akteur dort ist der Düsseldorf­er Projektent­wickler „LoProjects“, der die Metamorpho­se der „Speicherst­adt“betreibt. Der Bau eines Parkhauses in Anlehnung an die Speicher wurde schon genehmigt, ebenso die – beklagte – Umnutzung. Aktuell liegen zwei Bauanträge von ihm vor, bestätigt ein Sprecher der Stadt, die weiter bearbeitet und wohl in naher Zukunft auch genehmigt werden. Dabei geht es einerseits um die Einrichtun­g eines Fitness-Studios, vor allem aber um die Änderung der Baugenehmi­gung zur Umnutzung, die an den neuen Verwendung­szweck – Hotelbetri­eb – angepasst werden muss.

Der künftige Betreiber, die Gruppe „Choice Hotels Europe“, möchte ihr Comfort-Hotel mit 321 Zimmern Anfang 2020 in Betrieb nehmen. Allerdings könnte auch eine geänderte Genehmigun­g gerichtlic­h angefochte­n werden.

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