Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Baugenehmi­gung für neue Häuser nur mit Lärmschutz

- VON GUNDHILD TILLMANNS

HOCHNEUKIR­CH Der Ortsteil Hochneukir­ch soll weiter wachsen: Deshalb schafft die Gemeinde jetzt die Möglichkei­t für Investoren und Eigentümer, Wohngebiet­e zu erschließe­n, um Eigenheime oder Mietwohnun­gen zu bauen. Für das gemeindeei­gene Grundstück an der PeterBusch-Straße zwischen dem Siedlungsb­lock am Bahnhof und dem Gewerbegeb­iet hat die Gemeinde einen Interessen­ten, der dort vier Doppelhaus­gruppen und vier Reihenhaus­gruppen bauen möchte.

Dafür hat der Investor bereits einen Plan für diese Häuser jeweils mit zwei Vollgescho­ssen und einem Dachgescho­ss vorgelegt, der sich in die Gestaltung des nachbarlic­hen Umfeldes einfügen kann. Sowohl der Planungsau­sschuss als auch der Gemeindera­t haben das Bauvorhabe­n bereits einstimmig „abgesegnet“und damit den Bebauungsp­lan auf den Weg gebracht. Außerdem wird der Flächennut­zungsplan geändert – von einem bisherigen Mischgebie­t mit der Möglichkei­t der Gewerbeans­iedlung in ein reines Wohngebiet.

Schwierig gestaltet sich lediglich der Lärmschutz. Denn das Grundstück grenzt an die Eisenbahnl­inie und an Gewerbeans­iedlungen an. Zudem liegt das Areal noch in der Nähe des viel frequentie­rten Park&Ride-Platzes am Hochneukir­cher Bahnhof. Deshalb musste ein Lärmschutz­gutachten erstellt werden, das einer Baugenehmi­gung zugrundege­legt wird.

Die größte Lärmquelle für das neue Wohngebiet wird von den sowohl am Tag als auch in der Nacht fahrenden Zügen ausgehen. Deshalb soll im Bebauungsp­lan eine Schallschu­tzwand vorgesehen werden, die zunächst aber nur mit einer Höhe von 2,40 Metern festgelegt war. Der Gutachter hat aber nach seinen Lärmmessun­gen berechnet, dass eine vier Meter hohe Lärmschutz­mauer vorgesehen werden muss, um auch tatsächlic­h eine hörbare Minderunge­n des Lärmpegels am Tag und in der Nacht zu erreichen.

Neben dieser baulichen, aktiven Lärmminder­ung schlägt der Gutachter sogenannte passive Lärmschutz­maßnahmen vor. So soll ein Grünstreif­en im Bebauungsp­lan als Freibereic­h zu der angrenzend­en Firma Kohli Polymers und zu den Getreide-Silos vorgesehen werden. Und was den P&R-Parkplatz anbelangt, der mit seinen 100 Stellplätz­en ebenfalls als Lärmemitte­nt gelte, so reichen laut Gutachter für den passiven Schutz beispielsw­eise schalldämm­ende Fensterglä­ser oder eine lärmgedämm­te Fassadenge­staltung. Außerdem sei es empfehlens­wert, die Grundrisse der Wohneinhei­ten so zu gestalten, dass Wohn- und Schlafräum­e nach Möglichkei­t zur lärmabgewa­ndten Seite ausgericht­et werden, heißt es im Lärmgutach­ten. Und es sollten auch die Außenwohnb­ereiche wie Gärten, Terrassen oder Balkone nach Möglichkei­t zur lärmabgewa­ndten Seite orientiert sein, führt der Gutachter weiter aus. Der hat auch die Belastungs­frequenz vom P&R-Parkplatz aus berechnet: Er geht von einer Frequentie­rung von 0,3 Fahrzeugbe­wegungen je Stellplatz und Stunde am Tag aus. Zudem verkehrten am Busbahnhof vor dem Bahnhof 3,4 Busse je Stunde am Tag und 0,4 Busse je Stunde in der Nacht, die natürlich ebenfalls eine Lärmquelle darstellte­n.

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