Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
UWG/ABG: Vollzeit-Chef für Stadtbetriebe ist besser
Fraktionsgemeinschaft forderte eine Vollzeit-Vorstandsstelle und weist die Kritik von Bürgermeister Krützen zurück.
GREVENBROICH (NGZ) UWG und ABG hadern mit dem Bürgermeister. Anlass ist die Diskussion um die Besetzung des Stadtbetriebe-Vorstands. Die Fraktionsgemeinschaft hatte für einen hauptberuflichen Chef plädiert. Klaus Krützen dagegen mutmaßte im Gespräch mit unserer Redaktion, dass UWG/ABG dann weiter Kritik üben würde, nämlich an den hohen Personalkosten für die Vollzeitstelle. Das weist Fraktionsvorsitzender Carl Windler jetzt „entschieden zurück“.
„Wir haben eine externe Besetzung des Vorstandes mit nur einem Chef immer wieder ins Gespräch gebracht und gegenüber der jetzigen Lösung bevorzugt“, sagt Windler mit Blick auf die verwaltungsintern mit Kämmerin Monika StirkenHohmann und Beigeordneter Florian Herpel besetzten Vorstandsposten. Die Höhe der Vergütung dieser Position wäre dann einer Diskussion im Aufsichtsratsgremium zugänglich gewesen, sagt der UWG/ ABG-Chef. „Beispielsweise hätten wir ein Grundgehalt ansetzen wollen, das bei erfolgreicher Tätigkeit des Vorstands um diverse Boni hätte aufgestockt werden können.“
Das hätte nach Meinung von UWG/ABG die Möglichkeit eröffnet, die Position mit einer Persönlichkeit zu besetzen, die in der Lage sei, ei- nen mittelständischen Betrieb wirtschaftlich und menschlich zu führen. „Andererseits sehen wir in der Besetzung einer Vollzeit-Vorstandsstelle auch den Nutzen, dass das in Teilen der Bevölkerung herrschende Vorurteil, die Bauhof-Mitarbeiter würden nur in ihren orangenen Autos sitzen und Frühstückspause machen, ausgemerzt wird“, sagt Windler. UWG und ABG seien der Meinung, dass 220 Mitarbeiter nicht im Rahmen eines Nebenamtes geführt werden können, „ohne dabei auch die entsprechend vergütete Haupttätigkeit zu vernachlässigen“. Anfang Januar hatte die Fraktionsgemeinschaft den Antrag gestellt, dass die Kommunalaufsicht prüfen soll, ob das Ausüben mehrerer Ämter durch die Kämmerin zulässig sei oder beschränkt werden müsse. Der Antrag liegt am kommenden Donnerstag dem Stadtrat vor.