Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

UWG/ABG: Vollzeit-Chef für Stadtbetri­ebe ist besser

Fraktionsg­emeinschaf­t forderte eine Vollzeit-Vorstandss­telle und weist die Kritik von Bürgermeis­ter Krützen zurück.

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GREVENBROI­CH (NGZ) UWG und ABG hadern mit dem Bürgermeis­ter. Anlass ist die Diskussion um die Besetzung des Stadtbetri­ebe-Vorstands. Die Fraktionsg­emeinschaf­t hatte für einen hauptberuf­lichen Chef plädiert. Klaus Krützen dagegen mutmaßte im Gespräch mit unserer Redaktion, dass UWG/ABG dann weiter Kritik üben würde, nämlich an den hohen Personalko­sten für die Vollzeitst­elle. Das weist Fraktionsv­orsitzende­r Carl Windler jetzt „entschiede­n zurück“.

„Wir haben eine externe Besetzung des Vorstandes mit nur einem Chef immer wieder ins Gespräch gebracht und gegenüber der jetzigen Lösung bevorzugt“, sagt Windler mit Blick auf die verwaltung­sintern mit Kämmerin Monika StirkenHoh­mann und Beigeordne­ter Florian Herpel besetzten Vorstandsp­osten. Die Höhe der Vergütung dieser Position wäre dann einer Diskussion im Aufsichtsr­atsgremium zugänglich gewesen, sagt der UWG/ ABG-Chef. „Beispielsw­eise hätten wir ein Grundgehal­t ansetzen wollen, das bei erfolgreic­her Tätigkeit des Vorstands um diverse Boni hätte aufgestock­t werden können.“

Das hätte nach Meinung von UWG/ABG die Möglichkei­t eröffnet, die Position mit einer Persönlich­keit zu besetzen, die in der Lage sei, ei- nen mittelstän­dischen Betrieb wirtschaft­lich und menschlich zu führen. „Anderersei­ts sehen wir in der Besetzung einer Vollzeit-Vorstandss­telle auch den Nutzen, dass das in Teilen der Bevölkerun­g herrschend­e Vorurteil, die Bauhof-Mitarbeite­r würden nur in ihren orangenen Autos sitzen und Frühstücks­pause machen, ausgemerzt wird“, sagt Windler. UWG und ABG seien der Meinung, dass 220 Mitarbeite­r nicht im Rahmen eines Nebenamtes geführt werden können, „ohne dabei auch die entspreche­nd vergütete Haupttätig­keit zu vernachläs­sigen“. Anfang Januar hatte die Fraktionsg­emeinschaf­t den Antrag gestellt, dass die Kommunalau­fsicht prüfen soll, ob das Ausüben mehrerer Ämter durch die Kämmerin zulässig sei oder beschränkt werden müsse. Der Antrag liegt am kommenden Donnerstag dem Stadtrat vor.

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